7000 Euro Strafe wegen Sexismus-Kritik

Betroffene von verbalem sexuellen Übergriff, muss sich wegen Veröffentlichung des Täters vor Gericht verantworten

Sie wird bestraft, weil sie frauenverachtende Facebook-Nachrichten öffentlich machte. Die ehemalige Grünenabgeordnete Sigi Maurer ist am Dienstag wegen übler Nachrede und Kreditschädigung vom Wiener Straflandgericht verurteilt worden. Richter Stefan Apostol sah es nicht als erwiesen an, dass der Kläger die sexuell erniedrigenden Posts an Maurer geschrieben habe. Auch wenn er davon ausgehe, das der Kläger lüge, berichtete die österreichische Tageszeitung »Der Standard« live aus dem Gerichtssaal.

Maurer ist von dem Urteil erschüttert, sagt sie gegenüber »nd«: »Ich kann nicht nachvollziehen, wie das Gericht zu diesem Ergebnis kommen konnte. Für mich ist nach wie vor klar, dass Herr L. die Nachrichten verfasst haben muss. Ich gebe natürlich nicht auf - wir gehen in Berufung.« Zur Not will sie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.

Der Kläger ist ein Craftbeer-Bar-Betreiber in Wien, der sein Lokal auf dem Arbeitsweg von Maurer betreibt. In Österreich hatten die obszönen Posts an Maurer und die anschließende Klage hohe Wellen geschlagen. Jenseits der Veröffentlichung durch Maurer und der Klage mussten sich auch die politischen Parteien des Landes mit dem Vorfall beschäftigen.

Der Barbetreiber hatte gegen Maurer wegen übler Nachrede und Kreditschädigung geklagt und forderte eine Entschädigungszahlung von 60.000 Euro. Von seinem privaten Facebook-Account waren mehrere obszöne Nachrichten an Maurer versendet worden. Unter anderem stand darin: »Dein fetter Arsch turned mich ab aber da du prominent bist, ficke ich Dich gerne in deinen fetten Arsch, damit dir einer abgeht du kleine dreckige Bitch!!!«

Maurer hatte auf die Posts Ende Mai reagiert. Sie veröffentlichte den mutmaßlichen Verfasser. Dieser dementierte kurz darauf via Facebook und schrieb »Sehr geehrte Damen und Herren , Ich weiß von diesem Post nichts da im Lokal mehrere Leute den Pc nutzen und dies irgendwer geschrieben hat . ICH DISTANZIERE MICH VON SOLCHEN AUSSAGEN . AB SOFORT DARF NIEMAND MEHR IM LOKAL DEN PC NUTZEN .« Vor Gericht argumentierte er, dass es zwar sein persönlicher Account sei, dieser aber auch anderen Gästen zugänglich gewesen sei. Ein Zeuge bestätigte diesen Umstand.

Das Gericht stellte nun fest, dass Maurer vor der Veröffentlichung eine Stellungnahme hätte einholen müssen. Neben der ungeklärten Urheberschaft war dies der Grund für die Verurteilung. Sie soll nun eine Geldstrafe von 3.000 Euro an den Staat zahlen, 4.000 Euro Entschädigung an den Kläger sowie alle Kosten des Verfahrens tragen, berichtet »Der Standard«.

Rechtlich betrachtet ist ein solcher Post keine strafbare Handlung in Österreich. Es gibt zwar die »Strafbare Handlung gegen die Ehre« allerdings wird hier vorausgesetzt, dass die Beleidigung für »in einer für Dritte wahrnehmbaren Weise« getätigt werden muss, heißt es im Gesetzestext. Da der Täter aber eine private Nachricht via Facebook-Messenger versandte, gibt es keine Möglichkeit für die Betroffene gegen den Täter strafrechtlich vorzugehen.

Das musste auch Maurer feststellen. Gegenüber »nd« sagt sie: »Ich habe mich bevor ich die Nachrichten veröffentlicht habe damit auseinandergesetzt, welche Möglichkeiten ich habe mich zu wehren. Fazit war leider, dass es schlicht keine gibt. Daher habe ich auch beschlossen mittels Veröffentlichung gegen die erniedrigenden Beschimpfungen vorzugehen.«

Darüber hinaus hofft Maurer, dass es zu einer »Gesetzesänderung kommt. Die Regierung und auch die Frauenministerin sind aufgefordert dafür zu sorgen, dass Frauen und andere Betroffene solche Nachrichten nicht still erdulden müssen, sondern sich wehren können.« Ein Vorstoß von den regierenden Parteien SPÖ und Grünen auf kommunaler Ebene in Wien wurde bereits im Juli diskutiert. Die Opposition lehnt eine Gesetzesänderung ab.

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