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  • Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen

Schritt zum Überwachungsstaat

NRW-Innenminister Reul präsentierte Änderungen im geplanten Polizeigesetz - die Kritik aber bleibt

  • Dennis Pesch
  • Lesedauer: 3 Min.

»Der Begriff der drohenden Gefahr und terroristischen drohenden Gefahr ist nicht mehr drin«, gibt NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) direkt zu Beginn der Pressekonferenz im nordrhein-westfälischen Landtag bekannt. Stattdessen habe das Innenministerium nach der vehementen Kritik seitens der Zivilgesellschaft und zahlreicher Sachverständiger einen Katalog zu terroristischen Strafverdachten erarbeitet, der den Begriff der »drohenden Gefahr« ersetzen solle.

Michèle Winkler vom »Grundrechtekomitee«, das sich im Bündnis »Nein zum neuen Polizeigesetz NRW« engagiert, sieht das kritisch. »Diesen Katalog müssen wir uns genau anschauen«, erklärte sie am Dienstag gegenüber »neues deutschland«.

Im Prinzip soll es der Polizei zudem dennoch ermöglicht werden, präventiv in die Grundrechte einzugreifen, etwa mit Fußfesseln und auch einem eigenen NRW-Staatstrojaner, der laut Reul »streng die Anforderungen des BKA erfüllen soll«. Ob der Bundesstaatstrojaner überhaupt verfassungskonform ist, ist allerdings ungeklärt. Der Verein »Digitalcourage« sowie die FDP haben Verfassungsbeschwerde dagegen eingereicht. Winkler sieht in dem Engagement der Liberalen einen Widerspruch: »Wie soll das zusammen passen?«, fragt sie in Richtung der in NRW mitregierenden FDP Landtagsfraktion.

So bleibt also auch die Ausweitung der Beobachtung von Smartphones, Laptops und anderen Geräten im Gesetz erhalten, insbesondere auf Messengerdienste wie WhatsApp, Telegram und Signal. »Wir möchten das Instrument einsetzen um laufende Kommunikation zu überwachen«, erklärte Reul dazu. Winkler erläuterte indes, dass auch das einer der Hauptkritikpunkte waren. »Das sehen wir sehr kritisch, weil es ein Kernbereich ist, mit dem in das Leben von Menschen eingedrungen werden kann«, sagt sie.

Auch der Koalitionsvertrag von FDP und CDU sieht »strategische Fahndung, also anlassbezogene verdachtsunabhängige Polizeikontrollen« vor. Migrantische Verbände wie die Föderation Demokratischer Arbeitervereine fürchteten im Sommer bei der Demonstration gegen das neue Polizeigesetz, dass damit das Racial Profiling erleichtert werde, also die Kontrollen von Menschen nach Stereotypen und äußeren Merkmalen. Zudem sollen die Polizisten in diesem Zuge auch Fahrzeuge und andere Gegenstände kontrollieren können.

Eine minimale Entschärfung gibt es bei der maximalen polizeilichen Ingewahrsamnahme. Der bisherige Vorschlag sah vor, dass Menschen bis zu vier Wochen in einer »Präventivgewahrsamnahme« festgehalten werden können. Das solle laut Reul nun nur noch mit einem richterlichen Beschluss bis zu 14 Tage möglich sein. Falls Identitätsfeststellungen nicht möglich sind, soll auch Gewahrsam
bis zu einer Woche möglich sein. Reul nannte als mögliches Beispiel auch Aktivisten aus dem Hambacher Forst. Es handle sich bei der Ingewahrsamnahme aber um die »Ultima Ratio«, also das letzte Mittel, so Reul.

Eine Videobeobachtung von bestimmten Orten sei laut neuem Entwurf nur zulässig, wenn dort auch ein Polizeibeamter sitzt, der unmittelbar bei einer Straftat eingreife kann. Vom Gesetz erhoffen sich Reul und die Landesregierung, dass es im Parlament »eine große Mehrheit bekommt«. CDU und FDP hoffen also auch auf Unterstützung von SPD, AfD und Grünen.

Winkler hingegen wartet nun auf die Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs, um es genauer analysieren zu können. Einen Teilerfolg habe es aber definitiv gegeben. »Es handelt sich um einen bundesweiten Trend, der nicht nur die Polizeigesetze in NRW betrifft. Das ist eine Verschiebung Richtung Präventionsstaat«, kritisierte sie. Der Gesetzesentwurf soll im Dezember 2018 verabschiedet werden.

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