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  • Bestechungsvorwürfe WM 2006

Kein Prozess gegen Ex-Chefs des DFB

Niersbach und Co. kommen in WM-Affäre wohl davon

  • Alexander Sarter und Nicolas Reimer
  • Lesedauer: 3 Min.

Frankfurt am Main. Die Aufarbeitung der Affäre um die WM 2006 hat eine überraschende Wendung genommen. Den früheren DFB-Bossen wird nicht der Prozess gemacht. Das Landgericht Frankfurt am Main hat am Montag die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Ex-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie den langjährigen Generalsekretär Horst R. Schmidt abgelehnt. Die 2. Strafkammer sah mit Blick auf die Steuerhinterziehungsklage gegen die drei Spitzenfunktionäre des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) keinen hinreichenden Tatverdacht.

»Ich habe immer betont, dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe völlig haltlos sind. Jetzt bin ich einfach nur sehr erleichtert«, sagte Niersbach. Nicht ganz so euphorisch äußerte sich Zwanziger: »Die Entscheidung ist gut und sachgerecht.« Schmidt ließ über seine Anwälte eine Erklärung verbreiten: »Wie die Verteidigung bereits vom ersten Tag der Ermittlungen - vor drei Jahren - vorgetragen hat, hat Herr Schmidt sich zu keinem Zeitpunkt strafbar gemacht. Damit bleibt es dabei: Das Sommermärchen 2006 war die beste WM aller Zeiten.«

Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Woche Zeit, um Beschwerde beim Oberlandesgericht einzulegen. Ob sie diesen Schritt geht, ließ sie zunächst offen. Man wolle erst den Beschluss des Landgerichts prüfen, sagte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen. Die Staatsanwälte werfen Zwanziger, Niersbach und Schmidt schwere Steuerhinterziehung vor. Die drei besaßen führende Posten im Organisationskomitee der WM 2006. Insgesamt sollen die Beschuldigten rund 13,7 Millionen Euro hinterzogen haben.

Freude über den Beschluss des Landgerichts herrscht auch beim DFB. Der Verband erhielt dadurch Rückenwind in seinem Steuerstreit mit dem Finanzamt. »Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass es sich bei den 6,7 Millionen Euro um eine Betriebsausgabe handelt«, sagte DFB-Präsident Reinhard Grindel.

Die Staatsanwaltschaft war zu dem Ergebnis gekommen, dass die drei ehemaligen Funktionäre eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro in der Steuererklärung des DFB für das Jahr 2006 zu Unrecht als Betriebsausgabe deklariert und damit gewinnmindernd geltend gemacht hätten. Der Verband hatte die 6,7 Millionen 2005 als Kostenbeitrag zu einer WM-Gala verbucht, die nie stattgefunden hat. Das Geld diente mutmaßlich zur Rückzahlung eines Darlehens an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus, denn exakt diese Summe war drei Jahre zuvor zunächst in Teilen von Franz Beckenbauer, später komplett von Louis-Dreyfus an den früheren FIFA-Skandalfunktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen. Dieser Version widersprechen jedoch die Beschuldigten.

Das Finanzamt hatte entschieden, dass die 6,7 Millionen vom DFB an Louis-Dreyfus steuerlich »unzutreffend« behandelt worden seien - und verhängte eine Strafe von 19,2 Millionen Euro. Der DFB, der seine Führungsspitze inzwischen ausgetauscht hat, darf nun auf die Rückzahlung der Strafe hoffen. Medienangaben zufolge hat die Staatsanwaltschaft derzeit keine Hinweise darauf, dass der Millionenkredit für den Stimmenkauf bei der WM-Vergabe gedient hatte. SID/nd

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