Schulgesetz wird neu ausgestaltet

Senat hat Änderungen beschlossen, die nun im Abgeordnetenhaus behandelt werden

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Noch an diesem Donnerstag soll der Senatsentwurf für eine Novellierung des Schulgesetzes ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden. »Wir möchten, dass die Änderungen im Januar 2019 wirksam werden«, erklärte Schulsenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Dienstag auf der Senatspressekonferenz im Roten Rathaus. Der Senat hatte zuvor auf Vorlage von Scheeres zahlreiche Änderungen des Schulgesetzes beschlossen. »Unsere Zielsetzung ist ein diskriminierungsfreies Schulgesetz«, sagte Scheeres. Aus diesem Grund sollen unter anderem auch die sprachlichen Regelungen in dem Gesetz angepasst werden. Um ein Gesetz mit neutralen Regelungen zu bekommen, soll beispielsweise aus dem Bezirkslehrerausschuss der Bezirksausschuss des pädagogischen Personals werden. Gerade an Schulen sind viele Sozialarbeiterinnen aktiv, die durch die Begriffsanpassungen besser repräsentiert werden sollen.

Aber nicht nur sprachlich wird das Schulgesetz nachgebessert. »Ein wichtiger Punkt ist die Verankerung der Gemeinschaftsschule im Schulgesetz«, erklärte Scheeres. Aus dem vor zehn Jahren noch unter Rot-Rot beschlossenem Pilotprojekt wird demnächst eine Regelschule. Insgesamt 24 Gemeinschaftsschulen gibt es inzwischen in Berlin, 23 davon haben eine Grundstufe, 14 eine gymnasiale Oberstufe. Mit der Einstufung als Regelschule werden auch die guten Ergebnisse gewürdigt, die die Gemeinschaftsschulen in der Evaluation bei der Förderung von schwächeren Schülern, aber auch leistungsstarken Schülern, erzielt haben.

Weitere Änderungen im Schulgesetz sind Neuregelungen zur angestrebten Inklusion, verpflichtende schulärztliche Untersuchungen für geflüchtete Kinder und Jugendliche sowie Zugezogene aus dem Ausland. Außerdem sollen für Gewaltvorfälle an allen Schulen Krisenteams eingerichtet werden.

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