Israel fliegt Luftangriff nach Raketen aus Gaza

Armee weist Hamas die Schuld zu / Weltstrafgericht warnt Israel vor Kriegsverbrechen in Westjordanland

  • Lesedauer: 2 Min.

Tel Aviv. Nach Raketenbeschuss aus dem Gazastreifen hat die israelische Luftwaffe Angriffe in dem Küstengebiet geflogen. Dabei sei ein Mann getötet worden, teilte das Gesundheitsministerium in Gaza am Mittwoch mit.

Die Rakete sei in der israelischen Wüstenstadt Beerscheva eingeschlagen, berichtete die Polizei. Das Geschoss traf ein Wohnhaus, in dem sich eine Mutter mit ihren drei Kindern befand, wie der Rettungsdienst berichtete. Es sei dabei niemand verletzt worden. Eine weitere Rakete sei in Richtung des Großraums Tel Aviv abgeschossen worden, teilte Armeesprecher Jonathan Conricus mit. Nach Medienberichten landete das Geschoss im Mittelmeer.

Die israelische Luftwaffe habe daraufhin rund 20 militärische Ziele der Hamas im Gazastreifen angegriffen, sagte Conricus. Darunter seien ein »Angriffstunnel« sowie mehrere Stützpunkte der Organisation gewesen. Außerdem sei eine Gruppe militanter Palästinenser beschossen worden, die Raketen nach Israel abfeuern wollten.

Israels Präsident Reuven Rivlin verurteilte die Angriffe aus dem Gazastreifen. »Israel wird nicht tatenlos daneben stehen, wenn unser Volk angegriffen wird, und der Welt muss das klar sein«, sagte er.

Verteidigungsminister Avigdor Lieberman ordnete wegen des Raketenbeschusses die Schließung der beiden Gaza-Grenzübergänge Kerem Schalom sowie Erez an, wie sein Ministerium mitteilte. Die Fischereizone werde auf drei Seemeilen begrenzt.

Die Hamas und andere Palästinenserorganisationen wiesen jegliche Verantwortung für den Raketenbeschuss zurück. Die Raketen seien mit dem Ziel abgefeuert worden, die Bemühungen Ägyptens um eine Waffenruhe zwischen der Hamas und Israel zu sabotieren, hieß es in einer Mitteilung. Allerdings hieß es zuletzt, die Gespräche seien gescheitert.

Die Anklage des Weltstrafgerichtes hat Israel vor dem Abriss des Beduinendorfes Chan al-Ahmar im Westjordanland gewarnt. Die drohende Zwangsräumung könne ein Kriegsverbrechen darstellen, erklärte Chefanklägerin Fatou Bensouda am Mittwoch in Den Haag. Die »umfassende Zerstörung von Eigentum ohne militärische Notwendigkeit und die Umsiedlung der Bevölkerung in einem besetzten Gebiet« sei nach dem Römischen Statut des Gerichts ein Kriegsverbrechen. Israel erkennt das Gericht nicht an. Da aber Palästina ein Mitgliedsstaat ist, könnte das Gericht dennoch ein Verfahren gegen Israel eröffnen. dpa/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.