Israel fliegt Luftangriff nach Raketen aus Gaza
Armee weist Hamas die Schuld zu / Weltstrafgericht warnt Israel vor Kriegsverbrechen in Westjordanland
Tel Aviv. Nach Raketenbeschuss aus dem Gazastreifen hat die israelische Luftwaffe Angriffe in dem Küstengebiet geflogen. Dabei sei ein Mann getötet worden, teilte das Gesundheitsministerium in Gaza am Mittwoch mit.
Die Rakete sei in der israelischen Wüstenstadt Beerscheva eingeschlagen, berichtete die Polizei. Das Geschoss traf ein Wohnhaus, in dem sich eine Mutter mit ihren drei Kindern befand, wie der Rettungsdienst berichtete. Es sei dabei niemand verletzt worden. Eine weitere Rakete sei in Richtung des Großraums Tel Aviv abgeschossen worden, teilte Armeesprecher Jonathan Conricus mit. Nach Medienberichten landete das Geschoss im Mittelmeer.
Die israelische Luftwaffe habe daraufhin rund 20 militärische Ziele der Hamas im Gazastreifen angegriffen, sagte Conricus. Darunter seien ein »Angriffstunnel« sowie mehrere Stützpunkte der Organisation gewesen. Außerdem sei eine Gruppe militanter Palästinenser beschossen worden, die Raketen nach Israel abfeuern wollten.
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Verteidigungsminister Avigdor Lieberman ordnete wegen des Raketenbeschusses die Schließung der beiden Gaza-Grenzübergänge Kerem Schalom sowie Erez an, wie sein Ministerium mitteilte. Die Fischereizone werde auf drei Seemeilen begrenzt.
Die Hamas und andere Palästinenserorganisationen wiesen jegliche Verantwortung für den Raketenbeschuss zurück. Die Raketen seien mit dem Ziel abgefeuert worden, die Bemühungen Ägyptens um eine Waffenruhe zwischen der Hamas und Israel zu sabotieren, hieß es in einer Mitteilung. Allerdings hieß es zuletzt, die Gespräche seien gescheitert.
Die Anklage des Weltstrafgerichtes hat Israel vor dem Abriss des Beduinendorfes Chan al-Ahmar im Westjordanland gewarnt. Die drohende Zwangsräumung könne ein Kriegsverbrechen darstellen, erklärte Chefanklägerin Fatou Bensouda am Mittwoch in Den Haag. Die »umfassende Zerstörung von Eigentum ohne militärische Notwendigkeit und die Umsiedlung der Bevölkerung in einem besetzten Gebiet« sei nach dem Römischen Statut des Gerichts ein Kriegsverbrechen. Israel erkennt das Gericht nicht an. Da aber Palästina ein Mitgliedsstaat ist, könnte das Gericht dennoch ein Verfahren gegen Israel eröffnen. dpa/nd
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