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Dämpfer für überteuertes Wohnen

Senatorin Lompscher sieht darin Erfolg der Kooperation mit Wohnungsbaugesellschaften

  • Rainer Balcerowiak
  • Lesedauer: 3 Min.

Im April 2017 unterzeichneten der Berliner Senat, die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften (WGB) und die Wohnraumversorgung Berlin (WVB) die Kooperationsvereinbarung »Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung«, um den Anstieg der Mieten in diesem Bereich zu bremsen und die Bestände der Gesellschaften schrittweise auszubauen. Am Mittwoch zog Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (LINKE) eine verhalten positive Bilanz dieser Vereinbarung. Zwar könnten »die Probleme auf dem Berliner Wohnungsmarkt kaum größer sein«, doch die in der Vereinbarung für das Jahr 2017 gesteckten Ziele konnten weitgehend erreicht oder sogar übertroffen werden.

So verwies Lompscher auf die vereinbarte Deckelung von Kaltmietenerhöhungen und Modernisierungsumlagen, die in dem rund 300 000 Wohneinheiten umfassenden Bestand der kommunalen Gesellschaften zur Stabilisierung des im Vergleich mit dem Gesamtmarkt niedrigen Mietniveaus beigetragen hätten. So beträgt die durchschnittliche Nettokaltmiete 5,91 Euro pro Quadratmeter und auch die Neuvertragsmieten liegen mit 7,09 Euro deutlich unter dem allgemeinen Durchschnittspreis von über zehn Euro. Dazu kämen noch individuelle Härtefallregelungen, um unzumutbare Belastungen einkommensschwacher Haushalte zu verhindern. Von diesem Instrument sei im vergangenen Jahr in knapp 500 Fällen Gebrauch gemacht worden.

Auch Jan Kuhnert, einer der beiden Geschäftsführer der WVB, zeigte sich im Großen und Ganzen zufrieden mit deren Umsetzung der Vereinbarung. Das betreffe auch die Dialogkultur der Gesellschaften mit ihren Mietern. So seien rund 12 000 Mieterhöhungen, die kurz vor Inkrafttreten der Deckelung auf zwei Prozent pro Jahr ausgesprochen wurden, wieder zurückgenommen worden. Auch rund die Hälfte der wegen Mietrückständen ausgesprochenen 3347 fristlosen Kündigungen konnte unter Einschaltung interner und externer Sozialberater gütlich reguliert werden. Wo dies nicht möglich gewesen sei, habe man für Ersatzwohnraum gesorgt, zum Teil allerdings auch in Obdachlosenunterkünften.

Die WVB ist eine im Zuge des Kompromisses mit den Initiatoren des Mietenvolksentscheids gegründete Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), die seit Anfang 2016 unternehmenspolitische Leitlinien für die kommunalen Gesellschaften entwickeln und fortschreiben soll. Zu diesen Leitlinien gehört neben der Mietpreisdämpfung auch die Vergabe von mindestens 60 Prozent aller frei werdenden Wohnungen an Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen. Davon gehören 25 Prozent zu einem geschützten Segment, das unter anderem Hartz-IV-Empfänger, Wohnungslose und Flüchtlinge umfasst. Allerdings ist die Fluktuation aufgrund der angespannten Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt recht gering. 2017 gab es insgesamt 15 813 Neuvermietungen von Bestandswohnungen.

Im Schnitt habe es rund 20 Bewerber pro Wohnung gegeben, erläuterte Ingo Malter, Geschäftsführer der WBG Stadt und Land. Das Interesse an den Angeboten sei zudem sehr unterschiedlich, weil es eine starke Fokussierung auf die Innenstadtbezirke gebe. So erweise sich zum Beispiel die Vermietung von »sehr preiswerten Studentenwohnungen in Hellersdorf« trotz des stadtweiten Mangels an derartigen Angeboten als »schwierig«.

Lompscher mahnte in diesem Zusammenhang einen notwendigen »Mentalitätswechsel« bei Wohnungssuchenden an. In einer stetig wachsenden Metropole sei es ein Ding der Unmöglichkeit, »dass alle eine Altbauwohnung mit Parkett in der Innenstadt bekommen«.

Auch bei den angepeilten Neubau- und Ankaufsquoten zur Erweiterung des kommunalen Sektors sieht sich die Senatorin weitgehend im Plan. 2017 wurden von den Gesellschaften rund 3000 bezugsfertige Neubauwohnungen fertiggestellt. Der Anteil der geförderten Wohnungen mit einer Nettokaltmiete von 6,50 Euro ist allerdings weiterhin sehr klein, da diese Projekte noch vor den entsprechenden Festlegungen begonnen wurden. Für rund 5000 Wohnungen war 2017 Baustart. Dazu kamen der Ankauf von 1772 Bestandswohnungen sowie die Übertragung von 264 Wohnungen im Rahmen des bezirklichen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten.

Für künftige Neubauvorhaben sieht die Senatorin verschiedene Potenziale, unter anderem durch die Übertragung von im Bundesbesitz befindlichen Grundstücken sowie verbesserte Kooperationen mit Umlandgemeinden in Brandenburg und die Nutzung von bebaubaren Flächen auf den dortigen Stadtgütern Berlins. Die Wohnraumversorgung bleibe jedenfalls eine Herkulesaufgabe, und zwar »weit über diese Legislaturperiode hinaus«, so Lompscher.

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