Mehr Mitbestimmung in Luftfahrtunternehmen

Arbeitsminister will Betriebsverfassungsgesetz ändern

  • Lesedauer: 1 Min.

Hannover. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will mit einer Gesetzesänderung Piloten und Flugbegleitern die Gründung eines Betriebsrats unabhängig von Tarifverträgen ermöglichen. »Das bedeutet, dass wir im bestehenden Betriebsverfassungsgesetz auch für Flugpersonal die Möglichkeit schaffen, einen Betriebsrat zu gründen, sofern dieser nicht durch einen Tarifvertrag zustande kommt«, sagte Heil den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) am Freitag.

Er setze sich für eine »Betriebsratsgarantie in der Luftfahrt« ein und schlage vor, »dass wir diese Gesetzeslücke schließen«, sagte der Minister weiter. Heil trifft sich an diesem Freitag mit dem Vorsitzenden der Dienstleistungsgesellschaft Verdi, Frank Bsirske, und Mitarbeitern der Fluggesellschaft Ryanair am Frankfurter Flughafen.

»Dabei geht es vor allem um die Frage, wie das Flugpersonal mehr betriebliche Mitbestimmung erlangen kann«, sagte Heil den RND-Zeitungen. Diese sei »eine der festen Säulen unserer sozialen Marktwirtschaft«.

Hintergrund ist Paragraf 117 des Betriebsverfassungsgesetzes. Er schreibt vor, dass bei Luftfahrtunternehmen die Gründung eines Betriebsrates nur möglich ist, wenn ein Tarifvertrag besteht. Genau darum kämpfen Piloten und Flugbegleiter und ihre Gewerkschaften zur Zeit bei Ryanair in Deutschland - bislang ohne Erfolg. AFP/nd

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