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  • Berlin
  • Rigaer Straße in Berlin

Das bisschen Widerstand

Nach dem Prozess um Ausschreitungen in der Berliner Rigaer Straße bleibt von den Vorwürfen juristisch wenig übrig

  • Julian Seeberger
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Aufregung war groß, die verbale Eskalation kannte keine Grenzen mehr: Die Nacht auf den 28. Mai 2017 war die zweite in Folge, in der es in der Rigaer und der Liebigstraße zu Auseinandersetzung zwischen Autonomen und der Polizei gekommen war. Drei Personen wurden damals festgenommen, gegen zwei von ihnen fand am Montag ein Prozess statt. Ihnen wurde unter anderem vorgeworfen, einen Polizisten tätlich angegriffen und verletzt zu haben. Die Verhandlung warf jedoch ein neues Licht auf die Geschehnisse.

In der fraglichen Nacht hatten Unbekannte im Anschluss an eine Filmvorführung einen Teil des Straßenpflasters entnommen und damit eine kleine Mauer quer über die Liebigstraße errichtet. Ziel war es, laut einem Beitrag auf einer linksradikalen Website, die dauerhaften Polizeistreifen in dem als »Gefahrengebiet« deklarierten Bereich zu unterbrechen. Die Kreuzung der beiden Straßen, in deren Umfeld sich mehrere selbstverwaltete Hausprojekte befinden, wird von der Szene als »Dorfplatz« bezeichnet und bildet das Zentrum eines angestrebten autonomen Kiezes. Die Nacht endete damit, dass Polizeifahrzeuge aus der Straße abgezogen werden mussten, nachdem sich Autonome mit den in ihnen abtransportierten Gefangenen solidarisiert und Steine geworfen hatten.

Marcel Luthe von der Berliner FDP-Fraktion bemühte im Anschluss verklausulierte RAF-Vergleiche. Stefan Evers, Generalsekretär der Berliner CDU griff gar zu Vokabeln, die eng mit NS-Propagandaminister Joseph Goebbels beziehungsweise der extremen Rechten verbunden sind, als er schrieb: »Widerwärtiges Gesindel! Ich hoffe, der Innensenator erwacht endlich aus seinem politischen Koma und räuchert dieses Nest von Linksfaschisten aus!«

In der Gerichtsverhandlung am Montag wurden nun die näheren Abläufe deutlich. So stand zunächst mindestens ein Gruppenfahrzeug der Polizei auf der Kreuzung, die Beamten waren noch an Bord. Zwischen dem Zugführer und einem Mann, der wie einige andere Grüppchen in einem der umliegenden Hauseingänge saß, entspann sich ein Wortwechsel. Der Mann soll zudem Kronkorken in Richtung des Fahrzeugs geschnippt haben. Daraufhin stieg der Beamte, ein über zwei Meter großer Mann mit Kampfsporterfahrung, aus, näherte sich dem deutlich kleineren Mann und brachte diesen zu Boden. Angeblich jedoch erst, nachdem dieser versucht haben soll, ihn zu schlagen. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, während der anschließenden Festnahme von hinten mit Schlägen und Tritten auf den Beamten losgegangen und Widerstand gegen ihre eigenen Festnahme geleistet zu haben.

Nach mitunter stark widersprüchlichen Zeugenaussagen mehrerer Beamter, sahen sowohl der Staatsanwalt als auch die Richterin lediglich den Tatvorwurf des Widerstands bestätigt. So soll einer der Festgenommen seinen rechten Arm versteift und der andere mit den Beinen gezappelt haben. Beide Angeklagte hatten zu dem Vorwürfen geschwiegen. »Bei einer Festnahme den Arm zu versteifen ist eine Widerstandshandlung – wenn auch am unteren Ende des Denkbaren«, urteilte die Richterin, die Geldstrafen in Höhe von je 30 Tagessätzen à 15 Euro aussprach.

Der Angeklagte Pascal S. erklärte dem »nd«, er empfinde das damalige Verhalten der Polizei eher als eine »Spezialbehandlung Rigaer Straße«: »In einem Moment sitzt man noch, im nächsten liegt man auf dem Boden, wird mit Schlägen und Tritten traktiert und muss dann auch noch 500 Euro zahlen, weil man auf seinem rechten Arm lag.«

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