• Politik
  • Gedenken an Reichspogromnacht

5000 gegen rechten »Trauermarsch«

Nach aufgehobenem Verbot dürfen Rechtsextreme doch durch das Berliner Regierungsviertel laufen

  • Philip Blees
  • Lesedauer: 3 Min.

Eigentlich wollten sich hier Rechtsextreme versammeln: Nun stehen am Freitagabend auf dem Washingtonplatz direkt vor dem Hauptbahnhof nur Gegendemonstranten. Der rechte Trauermarsch mit gerade einmal 100 Teilnehmern muss etwas versetzt neben einer Baustelle stattfinden – umringt vom Gegenprotest. Letzterer ist auch in Zahlen deutlich größer: Rund 5000 Menschen haben sich im Regierungsviertel zusammengefunden, um gegen die Provokation der Rechten zu demonstrieren. Dass es einen rechten Trauermarsch für die »Opfer von Politik« mit Kerzen geben soll am gleichen Tag, an dem sich die Reichspogromnacht zum 80. Mal jährt, war für Viele nicht hinnehmbar.

Von allen Seiten kamen verschiedene Demonstration mit jeweils eigenen Schwerpunkten. So wollte das Bündnis »Reclaim Club Culture« die Faschisten »wegbeamen«, indem sie mit verschiedenen Lichtinstallationen auf die Straße gehen, während verschiedene antifaschistische Gruppen in Moabit eine Gedenkkundgebung am Mahnmal in der Levetzowstraße – dort stand früher Berlins zweitgrößte Synagoge – abhielten und später von dort aus zum Hauptbahnhof liefen. Vor dem Mahnmal sprachen auch zwei Holocaustüberlebende, die den Widerstand gegen die Rechtsextremen lobten: »Ich danke Euch, dass Ihr Euch den Faschisten in den Weg stellt«, sagte Marian Kalwary vom Verband der jüdischen Gemeinden Polens.

Die Versuche das Entgegenstellen ganz praktisch zu füllen und nicht nur symbolisch ein Zeichen zu setzen, blieben allerdings erfolglos. Kleinere Gruppen, die den Aufmarsch blockieren wollten, wurden von der Polizei von der Route des Trauermarschs ferngehalten. Das Konzept der Polizei ging auf und auch frühere Kritikpunkte wurden berücksichtigt. In der Vergangenheit wurde der Behörde vorgeworfen, dass Protest in Sicht- und Hörweite nicht möglich gemacht und eher erschwert wurde. Ganz anderes die Situation am Freitagabend: Die Rechten mussten ihre Versammlung unter stark hörbaren Parolen gegen sie abhalten. »Das ist natürlich großartig«, kommentierte die Situation Ulf Balmer vom Projekt »Berlin gegen Nazis«. Der zivilgesellschaftliche Protest sei ein großer Erfolg. Diesen bewerte er auch als relevanter als ein angestrebtes Verbot.

Zunächst hatte die zuständige Versammlungsbehörde die Demonstration der Rechten vergangenen Mittwoch untersagt. Der rechtsextreme Aufmarsch an diesem Gedenktag würde seinem »moralisch-ethischen Stellenwert« entgegenlaufen, hieß es in der Verbotsbegründung. »Wir dürfen offenen Rechtsextremismus unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit nicht länger tolerieren«, sagte Innensenator Andreas Geisel (SPD) zu der Entscheidung. Der Aufmarsch wäre eine gezielte Provokation in Richtung Opfer und ihrer Nachfahren gewesen. Der gleichen Meinung waren auch verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Vorhinein den Senator zu einem Verbot bewegen wollten. Sie schrieben ihm einen offenen Brief – und er wirkte.

Enrico Stubbe, Hauptorganisator bei der Vereinigung »Wir für Deutschland« (WfD), welche den Trauermarsch organisierte, kündigte kurz nach der Veröffentlichung des Verbots an, dass sein Verein gegen das Urteil Einspruch erhebe. Dieser war letztlich auch erfolgreich: »Das Verbot sei offensichtlich rechtswidrig«, heißt es in einer Erklärung des Verwaltungsgerichts, das in diesem Fall die Versammlungsfreiheit für relevanter erachtete. Der Vorstoß gegen das Gedenken an die Reichspogromnacht sei von WfD nicht explizit genug zu erkennen. Selbst Teile der rot-rot-grünen Koalition im Abgeordnetenhaus hatten zuvor den Mut Geisels zwar gelobt, jedoch Bedenken über die rechtliche Grundlage geäußert.

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