Ver.di-Chef lobt Nahles' Pläne für Hartz IV

Bsirske: Müssen zu Arbeitslosenhilfe oberhalb von aufzustockendem Hartz-IV-Niveau zurückkehren und Arbeitlosengeld I länger zahlen

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Ver.di-Chef Frank Bsirske unterstützt den Vorstoß der SPD-Vorsitzenden Andrea Nahles, das soziale Sicherungssystem Hartz IV durch eine Alternative zu ersetzen. »Die Überlegungen der SPD-Vorsitzenden weisen in die richtige Richtung. Denn wenn Hartz IV bei Bedürftigkeit die Existenz sichern soll, dann lassen sich Sanktionen nicht rechtfertigen«, sagte der Chef der Dienstleistungsgewerkschaft dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). »Es muss zu einer Arbeitslosenhilfe oberhalb eines aufzustockenden Hartz-IV-Niveaus zurückgekehrt werden, die sinnvollerweise um einen verlängerten Bezugsanspruch beim Arbeitslosengeld I ergänzt werden müsste.«

Nahles hatte gesagt, die SPD wolle in erster Linie mit höheren Mindestlöhnen, Zuschüssen zu Sozialabgaben und Steuergutschriften dafür sorgen, dass weniger Menschen als heute auf Grundsicherung angewiesen seien. Darüber hinaus müssten die künftigen Sozialleistungen, für die sie den FDP-geprägten Begriff Bürgergeld benutzte, klar und auskömmlich sein, Sanktionen müssten weitgehend entfallen.

SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil verteidigte den Vorstoß gegen Kritik aus der Union. »Die Union bleibt krampfhaft in der Vergangenheit stehen. Das ist verantwortungslos«, sagte er der »Passauer Neuen Presse«. »Der Arbeitsmarkt hat sich seit 2003 massiv gewandelt. Die Digitalisierung erfordert einen modernen Sozialstaat, der den Menschen Sicherheit in diesen Zeiten des Wandels bietet.« Daran arbeite die SPD jetzt.

FDP-Fraktionsvize Michael Theurer kritisierte das. »Diese Spendierhosenpolitik von SPD und Grünen ist unbezahlbar und ökonomisch unverantwortlich«, sagte er dem RND.

Grünen-Chef Robert Habeck hatte an Stelle von Hartz IV eine - wie er es nannte - Garantiesicherung vorgeschlagen. Arbeitslose sollen dann nicht mehr gezwungen werden, Termine im Jobcenter zu machen oder Arbeit zu suchen; Beratung und Weiterbildung sollen freiwillig sein. Die Leistung müsste aber beantragt und ein Nachweis der Bedürftigkeit erbracht werden. dpa/nd

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