Zahlen und Fakten
Darf man nach der Elternzeit eine neue Stelle ablehnen?
Nach der Elternzeit freuen sich viele Mütter und Väter wieder auf die Arbeit. Doch die Freude weicht schnell dem Ärger, wenn sie plötzlich eine ganz andere Tätigkeit machen sollen. Dagegen lässt sich angehen. Prinzipiell haben Arbeitnehmer zwar keinen Anspruch auf den früheren Arbeitsplatz, aber auf einen gleichwertigen, wie Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), erklärt.
Gleichwertig bezieht sich auf Aufgaben, Gehalt, Arbeitszeit, notwendige Qualifikation und Ort. Es ist beispielsweise in Ordnung, in eine andere Abteilung am selben Standort versetzt zu werden. Aber die Tätigkeit muss ähnlich sein. Eine Mitarbeiterin, die vor der Elternzeit im Innendienst eingesetzt war, muss einen Wechsel in den Außendienst nicht hinnehmen.
Allgemein gilt: Angestellte dürfen mit der neuen Tätigkeit nicht schlechter gestellt werden. Doch das lässt sich nicht immer eindeutig klären. Strittig sei etwa, ob jemand mit Führungsverantwortung nach der Elternzeit eine Position ohne diese akzeptieren muss.
Bietet der Chef eine neue Stelle an, sollte man sich das Angebot gut ansehen. Nimmt man es an, gilt das als Zustimmung zu den neuen Bedingungen. Wer sich schlechter gestellt fühlt, kann die neue Tätigkeit ablehnen und eine gleichwertige Arbeit fordern. Ändert das nichts, kann man vor einem Arbeitsgericht auf vertragsgemäße Beschäftigung klagen.
Gerade ältere höher Qualifizierte haben Job
Unter den älteren Arbeitnehmern haben immer mehr einen Job. Doch für sie gilt wie für die meisten Menschen auf dem Arbeitsmarkt: Je höher die Qualifikation ist, desto besser sind ihre Chancen auf Anstellung. Dies sind zwei zentrale Befunde aus dem Altersübergangs-Report der Hans-Böckler-Stiftung und des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen.
Dem Report zufolge ist die Erwerbstätigenquote unter den 55-Jährigen bis 64-Jährigen von rund 45 Prozent im Jahr 2005 auf fast 70 Prozent im Jahr 2016 gestiegen. Die sogenannte Alterslücke ist geschrumpft. Sie beschreibt den Abstand der Erwerbstätigenquote der Älteren mit derer bei Personen im Haupterwerbsalter zwischen 25 und 54 Jahren.
Was der Report auch zeigt: Die Erwerbstätigkeitsquote steigt mit der Höhe des Bildungsabschlusses in beiden Altersgruppen.
Wenn einem der Kollege ins Wort fällt ...
Wer hat das nicht schon erlebt: Bei einem Meeting fällt einem ein Kollege immer wieder ins Wort. Zwangsläufig hat man das Gefühl, in seinem Job von den Kollegen nicht ernst genommen zu werden. Wer das glaubt, sollte daran arbeiten, sich zu behaupten.
Am wichtigsten ist es, im professionellen Kontext Souveränität zu zeigen, erklärt dazu die Karriereberaterin Nina Bessing aus Berlin. Freundliches Kontern ist der Expertin zufolge eine angemessene Reaktion auf herablassendes Verhalten. Betroffene können dann einfach weiterreden oder den Kollegen zum Beispiel darauf hinweisen, dass sie von ihm unterbrochen wurden. Unterstreichen lässt sich dies mit einer eindeutigen Körpersprache. Das heißt: nicht lächeln und Arme verschränken.
Mehr Geld für Maler und Lackierer
Etwa 130 000 Maler und Lackierer in Deutschland bekommen künftig mehr Geld. Die IG BAU und der Bundesverband Farbe-Gestaltung-Bautenschutz einigten sich auf einen neuen Tarifvertrag bis Oktober 2020. Danach steigen die Löhne rückwirkend zum 1. Oktober 2018 um 2,6 Prozent und vom 1. Oktober 2019 an um weitere 3,3 Prozent. Vereinbart wurde zudem, dass in Ostdeutschland jeweils 10 Cent pro Stunde hinzukommen. Auch die Jahressonderzahlung werde angehoben. Agenturen/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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