Sozialhilfe für Geflüchtete darf nicht gekürzt werden

Bundesland Oberösterreich darf Mindestsicherung laut EuGH-Urteil für Asylsuchende nicht einschränken

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Luxemburg. EU-Staaten dürfen Flüchtlingen mit befristetem Aufenthaltsrecht nicht weniger Sozialhilfe zahlen als ihren eigenen Bürgern. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg. Hintergrund des Urteils ist die Klage gegen eine Regelung des österreichischen Bundeslandes Oberösterreich. Sie sieht vor, Flüchtlingen mit einer befristeten Aufenthaltsberechtigung nur eine eingeschränkte Mindestsicherung zu gewähren. Dies sei nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilten nun die EuGH-Richter.

Auf die Situation in Deutschland hat das Urteil keine Auswirkungen. In der Bundesrepublik erhalten Asylberechtigte nach Angaben des Sozialministeriums »Leistungen wie Inländer«.

Die Opposition in Österreich fühlt sich durch die Entscheidung des EuGH in ihrer bisherigen Position bestätigt. Es sei absehbar gewesen, dass die Regelung aus Oberösterreich nicht halten werde, erklärten SPÖ und Grüne. »Es muss den Verantwortlichen von Beginn an klar gewesen sein, dass eine solche Regelung nicht standhält. Aber statt tatsächlicher Lösungen setzen ÖVP und FPÖ auf Symbolpolitik und Schikane der Schwächsten«, sagte der sozialdemokratische Europaabgeordnete Josef Weidenholzer. Er ermahnte die Landesregierung in Oberösterreich, nicht in populistisches EU-Bashing zu verfallen und das Urteil sofort umzusetzen.

Das Bundesland wird von einer Koalition aus konservativer ÖVP und rechter FPÖ geführt, die gemeinsam auch die österreichische Bundesregierung in Wien stellen.

Stefan Kaineder, Mitglied des österreichischen Grünen-Bundesvorstands, sagte, dass die Regierung in Österreich die Bedenken »konsequent ignoriert« habe und so täglich neue Probleme schaffe, statt die Probleme der Menschen zu lösen.

Die Direktorin der Diakonie Österreich, Maria Moser, sieht in dem Urteil die Bestätigung, dass soziale Grundrechte für alle gleichermaßen gelten. »Alle Menschen haben dieselben Grundbedürfnisse und den menschenrechtlichen Anspruch darauf, dass diese Grundbedürfnisse gestillt werden - unabhängig von ihrer Herkunft und der Dauer oder Form ihres Aufenthaltsstatus in Österreich.«

Die österreichische Regierung arbeitet derzeit an einer Reform der gesamten Mindestsicherung. Moser betonte daher ihre Erwartung, dass das EuGH-Urteil bei den Reformplänen entsprechend berücksichtigt werden müsse. Das FPÖ-geführte Sozialministerium betonte, dass ein verfassungskonformer Vorschlag für eine Neuregelung vorgelegt werde. dpa/nd

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