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Polizei überwachte möglicherweise Journalisten
Görlitzer Beamte wollten Kollegen über Ermittlungen informieren - Brief landete beim Anwalt des Betroffenen
Die meisten Medien sprechen lediglich von einer »Datenpanne«. Das polizeiliche Schreiben, das jüngst unbeabsichtigt an den Anwalt Sven Adam verschickt wurde, impliziert jedoch etwas viel Gravierenderes: Hat die Polizei einen linken Fotojournalisten möglicherweise jahrelang und bundesweit ohne belegten Verdacht beobachtet?
Von Anfang an: 3. November 2018. Im sächsischen Ostritz findet ein Rechtsrockfestival statt. Es ist bereits das zweite »Schild und Schwert«-Event an diesem Ort. NPD-Funktionär Thorsten Heise ist Veranstalter, Hunderte Neonazis erscheinen. Die Polizei interessiert sich jedoch vor allem für einen Fotojournalisten, der die Konzerte und die Gegenproteste mit seiner Kamera dokumentiert. Am Sonntagnachmittag wird der Göttinger von Beamten kontrolliert.
Einige Tage später, am 8. November, verschickt die Görlitzer Polizei einen Brief an die Polizeiinspektion Göttingen. »Die zur Beobachtung ausgeschriebene Person wurde festgestellt«, heißt es in dem »nd« vorliegenden Papier. Als die beantragende Behörde ist die Polizeiinspektion Göttingen aufgeführt. Das Aktenzeichen verweist auf 2012. Die Ermittlungen sollen aufgrund einer sogenannten Inpol-Ausschreibung laufen. Inpol ist ein bundesländerübergreifendes Informationssystem verschiedener Polizeibehörden. In der Regel wird hier nur jemand beim Verdacht auf schwere Straftaten zur Beobachtung ausgeschrieben. Den Görlitzer Beamten unterläuft nun jedoch ein Fehler: Statt an die Adresse der Göttinger Kollegen verschicken sie das Schreiben an Sven Adam, dem Anwalt des 28-jährigen Fotojournalisten.
Der Jurist staunt bei Erhalt nicht schlecht. Von einer bundesweiten Beobachtung hatte sein Mandat bisher keine Kenntnis. Erst im August habe der Journalist von der Göttinger Polizei eine Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten erhalten, auch dort sei nichts Entsprechendes vermerkt gewesen, erklärt Adam in einer Mitteilung. Die Vorgangsnummer aus dem Jahr 2012 lege weiterhin nahe, dass die Beobachtung seit mehr als sechs Jahren ohne Kenntnis des Betroffenen durchgeführt werde. »Wir haben den ›Irrläufer‹ an die Polizeidirektion Göttingen weitergeleitet, Akteneinsicht beantragt und die Löschung der Ausschreibung zur Beobachtung geltend gemacht«, sagt Adam.
Die involvierten Polizeistellen äußerten sich später widersprüchlich. »Warum ein solches Schreiben an die Polizei Göttingen gerichtet wurde, können weder das zuständige Staatsschutzkommissariat noch die Polizeidirektion nachvollziehen«, so die Göttinger Beamten. Sie erklärten, dass der Journalist zwar in polizeilichen Datensystemen gespeichert sei, behaupteten aber, ihn dort nicht zur Beobachtung ausgeschrieben zu haben. Bereits im August sei der Fotograf im Rahmen seines Auskunftsersuchens »vollständig« informiert worden.
Die Polizei in Görlitz gestand zwar ihren Fehler der falschen Adressierung ein, sah sich aber inhaltlich im Recht. »Die Polizeidirektion hat rechtmäßig erhobene Daten einer Person aufgrund einer Ausschreibung bei Inpol an die Polizeiinspektion Göttingen übermitteln wollen«, teilte sie in einer Erklärung mit. Die Erhebung der Daten sei »im Zusammenhang mit Straftaten, die uns während des Versammlungsgeschehens in Ostritz bekannt geworden sind«, erfolgt.
Politiker reagierten empört über die mutmaßliche Beobachtung. »Sachsens Polizei speichert Daten über Journalisten? Es wundert einen ja nichts mehr«, sagte der sächsische Landtagsabgeordnete der Grünen, Valentin Lippmann. »Ein Grund mehr, der Polizei nicht noch mehr Befugnisse zur Datenerhebung durch ein neues Polizeigesetz zu geben«, führte er aus. Die Antwort der Görlitzer Polizei kommentierte Lippmann als »nichtssagend«. Die Göttinger Linkspartei erklärte mit Verweis auf frühere Überwachungsskandale: »Interne Pannen haben der Öffentlichkeit verdeutlicht, wie der Verfassungsschutz tickt.« Da würde »nur noch eine konsequente Abschaffung« helfen. Auch Amnesty International äußerte Kritik: »Es ist das dritte Ereignis dieser Art im Zusammenhang mit der Polizei in Göttingen.«
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