Schande!

Uwe Kalbe über Friedrich Merz’ Vorstoß gegen den Asylgrundsatz

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 2 Min.

Dass Friedrich Merz zu klug ist, wissentlich Unwahrheiten in die Welt zu setzen, davon kann man ausgehen. Bei seinem Angriff auf das individuelle Asylrecht im Grundgesetz tut er es dennoch. Die Pflicht zur Gewährung des Rechts auf Asyl ist allen Mitgliedern der UNO über die Menschenrechtscharta und allen Unterzeichnern der Genfer Flüchtlingskonvention auferlegt. Also rund 150 Staaten, darunter Deutschland. Die eingegangenen Verpflichtungen verbieten eine Rückschiebung von Verfolgten und legen Normen fest, wie diese definiert werden. Die Pflichten gehen sogar über den Asylgrundsatz im deutschen Grundgesetz hinaus, erheben neben der politischen Verfolgung zum Beispiel die Verfolgung von Menschen wegen ihrer »Religion oder Rasse« in den Rang eines Asylgrundes.

Was Deutschland von anderen Ländern einzig unterscheidet, ist die Tatsache, dass das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte ihm - und nur ihm - nach dem Zweiten Weltkrieg von den Siegermächten als Verfassungsgrundsatz auferlegt wurde. Diese Alleinstellung stellt Merz nun zur Debatte, so, als sei sie irgendwann eine Geste des Großmuts gewesen. Dies muss man dann wohl als Versuch deuten, die historische Verantwortung für die Gräuel dieses Krieges abstreifen zu wollen, in dessen Folge Millionen Menschen entwurzelt wurden und als Flüchtlinge in die Welt geworfen waren, in der sie nur zu einem kleinen Teil willkommen waren. Björn Höcke hat den Asylparagrafen bisher nicht als ein Denkmal der Schande bezeichnet, Friedrich Merz ist nahe dran.

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