Waffenhändler mit reinem Gewissen

»Migrantenschreck«-Betreiber äußert sich erstmals vor Gericht und sieht sich zu Unrecht angeklagt

  • Marie Frank
  • Lesedauer: 3 Min.

Der wegen illegalen Waffenhandels angeklagte Betreiber des Internet-Shops »Migrantenschreck« hat am Dienstag vor dem Landgericht Berlin die Vorwürfe gegen ihn teilweise eingeräumt. Mario R. gibt zu, zwischen Mai und November 2016 von Ungarn aus Waffen, die in Deutschland erlaubnispflichtig sind, an 193 deutsche Kund*innen verkauft zu haben. Der bekannte Rechtsextremist aus Thüringen sieht sich dennoch zu Unrecht angeklagt, da er davon ausgeht, sich an geltendes Recht gehalten zu haben.

Der 35-Jährige hatte über sein Internetportal Lang-, Feuer-, Repetier-, Schreckschuss- und Schusswaffen verkauft, mit denen gefährliche Hartgummigeschosse abgefeuert werden können, und anschließend per Post nach Deutschland verschickt. Beworben hatte er sie mit rechtsextremen Beschreibungen wie: »60 Joule Mündungsfeuer strecken jeden Asylbewerber nieder« oder: »Wurden Sie von ungewaschenen und rotzfrechen Antifanten belästigt? Nutzen Sie den Antifaschreck als Meinungsverstärker«, wie aus der Anklage hervorgeht.

Vor Gericht versucht die Verteidigung zu argumentieren, dass nicht das deutsche Strafrecht, sondern ungarisches Recht zuständig sei, wo der Tatbestand nicht strafbar ist. Die Verantwortung liege hier ausschließlich beim Käufer. In einer Erklärung, die Mario R. von seinen beiden Rechtsanwälten verlesen lässt, beteuert er, dass er geglaubt habe, dass der Verkauf der in Ungarn als Alarm- und Signalgeräte geltenden Waffen legal ist: »Ich bin davon ausgegangen, mich in jeder Hinsicht an für mich geltendes Recht gehalten zu haben.«

Er habe dazu eigens einen Rechtsanwalt konsultiert, der ihm versichert habe, dass er sich mit einer Einfuhr nach Deutschland nicht strafbar mache. Ihm sei gesagt worden, dass sich die Käufer in Deutschland um eine Erlaubnis kümmern müssen, was er in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt habe.

Auch habe er sich zu keinem Zeitpunkt der deutschen Strafverfolgung entzogen, vielmehr sei er aus familiären Gründen nach Ungarn gezogen, wo er bis zu seiner Verhaftung im März mit seiner Lebensgefährtin und seinem Kind lebte. Seinen Internethandel habe er bei den ungarischen Behörden angemeldet und die Einnahmen ordnungsgemäß versteuert.

Staatsanwältin Susann Wettley überzeugt das nicht: Für den Verkauf der Waffen hätte sich Mario R. eine Doppelgenehmigung von den deutschen und den ungarischen Behörden ausstellen lassen müssen. »Das hat der Angeklagte schlicht nicht gemacht.« Auch das Argument der Verteidigung, dass er die Waffen nicht selbst nach Deutschland eingeführt, sondern lediglich an einen Spediteur in Ungarn übergeben habe, lässt sie nicht gelten. »Transportieren oder transportieren lassen - das spielt keine Rolle.«

Fragen will Mario R. am Dienstag nicht beantworten. Dabei ist noch vieles unklar. Allen voran die Frage, ob er das Geschäft, bei dem er 110 000 Euro verdient haben soll, alleine betrieben hat. »Das war offenbar ein größer angelegter Handel, der schwer durch eine einzige Person organisiert werden kann«, so der Richter.

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