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Parlamentarier fordern sichere Ausreise für Assange
Wikileaks-Aktivist soll in sicheres Land ausreisen dürfen / Assange droht auch durch britische Behörden Strafverfolgung
Berlin/Brüssel. Abgeordnete von EU-Parlament und Bundestag sorgen sich um Sicherheit und Gesundheit von Wikileaks-Aktivist Julian Assange. Er müsse aus seinem Exil in Ecuadors Botschaft in London in ein für ihn sicheres Land ausreisen dürfen, forderten sie in einem am Sonntag veröffentlichten Brief unter anderem an UN-Generalsekretär António Guterres. Sollte die Botschaft Assange ohne rechtlichen Schutz auf die Straße setzen, wäre eine Auslieferung und womöglich lebenslange Haft in den USA wohl nicht zu verhindern.
»Die ständige und willkürliche Bedrohung durch Großbritannien und die USA, der Jahre währende Freiheitsentzug, die fortdauernde Trennung von seiner Familie und Freunden, die Verhinderung einer adäquaten medizinischen Versorgung und die jüngste Isolation von Herrn Assange seit März dieses Jahres sind ernsthafte und empörende Verletzungen der Menschenrechte mitten in Europa«, kritisierten die vorwiegend linken und grünen Parlamentarier.
Der Australier Assange war im Juni 2012 in die Botschaft geflüchtet, um einer Auslieferung nach Schweden wegen Vergewaltigungsvorwürfen zu entgehen. Inzwischen hat die schwedische Justiz ihre Ermittlungen eingestellt, doch Assange fürchtet eine Auslieferung an die USA. Dort droht ihm wegen der Veröffentlichung brisanter Dokumente aus den Kriegen in Afghanistan und im Irak ein Verfahren wegen Geheimnisverrats.
Ecuador versucht seit Längerem, das mehr als sechs Jahre andauernde Botschaftsasyl zu beenden. Präsident Lenín Moreno sagte, Assange könne das Gebäude ohne Gefahr für Leib und Leben verlassen. Die britische Regierung habe zugesichert, dass der 47-Jährige nicht in ein Land ausgeliefert werde, in dem ihm die Todesstrafe drohe. Assanges Anwalt betonte, das bedeute nicht, dass ihm keine Strafverfolgung drohe. Die britischen Behörden haben bereits angekündigt, Assange festzunehmen, weil er durch die Flucht in die Landesvertretung das Gesetz verletzt habe. dpa/nd
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