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- Paragraf 219a
Abtreibung als Gewissenssache
Lotte Laloire hat eine Idee für den Konflikt um § 219 a
Die populistische Behauptung, faule Politiker kämen kaum noch ins Parlament, haben die Abgeordneten in der Nacht zum Freitag widerlegt. Das Haus war voll. Dennoch dürften sich Rechtsextreme beim Zusehen vor lauter Jubelschreien am Popcorn verschluckt haben. Behandelt und letztlich an den Rechtsausschuss verwiesen wurde der FDP-Antrag, das Informationsverbot über Schwangerschaftsabbrüche abzuschaffen.
Gesprochen haben viele Männer mit wenig Kompetenz. Die CDU/CSU-Fraktion versprühte rechtsextreme Rhetorik wie »Werbeverbot« und »Schutz des Lebens«. Dabei geht es um ein Informationsverbot und den Schutz ungeborener Zellhaufen. Ebenfalls gefiel Rechtsextremen sicher der Streit von CDU und FDP darüber, wer wann welches Gesetz vorgeschlagen habe. Die progressive Mehrheit profitiert davon null. Der Zwist lenkt davon ab, dass es für die Beherrschung von Leben und Körper der Frauen sogar im männlich dominierten Parlament keine Mehrheit mehr gibt. LINKE und Grüne sprechen sich schon lange für die Abschaffung des Paragrafen 219 a aus, wie es übrigens auch die Bevölkerung will.
Dabei klagte die SPD nur über ihren Koalitionspartner, als hätte sie gar keine eigenen Entscheidungsspielräume. Eine Alternative wäre das Gewissen. Dass Abtreibung eine sehr persönliche Sache ist, darüber sind sich viele einig. Wieso ist dann nicht auch die Parlamentsabstimmung darüber eine Gewissensfrage? Würde hier der Fraktionszwang aufgehoben, könnte eine Entscheidung herauskommen, die die Mehrheit befürwortet. Das brächte dem Bundestag neues Ansehen - zumindest bei Demokraten.
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