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  • Karl-Marx-Allee in Berlin

Gericht stoppt Deutsche Wohnen

Verkauf von drei Blöcken der Karl-Marx-Allee liegt vorerst auf Eis

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 3 Min.

Das Landgericht Berlin hat mehrere einstweilige Verfügungen gegen den Vollzug des Verkaufs von rund 620 Wohnungen in der Karl-Marx-Allee in Berlin-Friedrichshain erlassen. Das teilt die Senatsfinanzverwaltung am Dienstag mit. Der von der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain, heute eine Tochter der Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM), erwirkte Verkaufsstopp ist am Montag beantragt worden und trat an diesem Dienstag um 12 Uhr in Kraft.

Die Nachricht ereilte Norbert Bogedein, den Vorsitzenden des Mieterbeirats der Karl-Marx-Allee, kurz vor einem Treffen mit dem vorerst verhinderten Käufer der Blöcke, der Deutsche Wohnen.

»Mit diesen Entscheidungen ist Raum dafür geschaffen, in Ruhe und unter Vermeidung des Zeitdrucks, der durch die leider gewollte Terminierung des Vertragsgeschehens auf die Weihnachtszeit ausgelöst wurde, zu sehen, ob es eine große Lösung gibt«, sagt Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD). Diese könnte darin bestehen, das das bei der Privatisierung der Blöcke in den Jahren 1993 und 1995 vereinbarte Vorkaufsrecht für die WBF als Teil der WBM auszuüben, so vor Gericht dessen Gültigkeit bejaht wird. »Selbst wenn wir damit nicht obsiegen sollten, bleibt mehr Zeit und eine Ausweitung der heutigen Möglichkeiten der Mieterinnen und Mieter«, erklärt Kollatz.

Betroffen von dem Stopp sind die drei Blöcke C-Nord und -Süd sowie D-Nord. Für den Block D-Süd mit 81 Wohnungen hat die WBM bereits ein Vorkaufsrecht ausgeübt, das am Samstag vollzogen wurde, nachdem die Deutsche Wohnen nicht die sogenannte Abwendungsvereinbarung unterzeichnen wollte, mit der sie unter die Verdrängungsgefahr einschränkenden Auflagen doch noch hätte Eigentümerin werden können.

»Das ist eine hervorragende Nachricht«, sagt der Friedrichshain-Kreuzberger Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne). Die Position der Stadt und der Mieter sei damit gestärkt.
»Ob das letztendlich wirklich ein Sieg ist, muss sich allerdings noch zeigen«, schränkt Schmidt ein. Er hält weiterhin an dem Terminplan für eine Rekommunalisierung über die individuellen Vorkaufsrechte der Mieter fest.

Demnach soll diesen Mittwoch die Abwicklungsvollmacht verfügbar sein, mit der die Mieter die konkrete Umsetzung des komplizierten Modells an einen Treuhänder delegieren können. Diesen Dienstag wurde vom Senat dessen Umsetzung beschlossen. Nach bisheriger Lage müssten die individuellen Vorkaufsrechte und der für die Rekommunalisierung nötige Weiterverkauf bis 5. Januar in Sack und Tüten sein. Angesichts der bevorstehenden Feiertage war das zeitlich sehr ambitioniert. Nun ist bis mindestens Ende Februar Zeit.

Die Finanzverwaltung ist zu der Ansicht gelangt, dass auch den Mietern, die nach Aufteilung der 620 Wohnungen in Eigentum ab dem Jahr 2016 eingezogen sind, ein individuelles Vorkaufsrecht zusteht. Diese Rechtsmeinung vertritt auch der Mieterbeirat der Karl-Marx-Allee, der ein eigenes Juristenteam aus der Mieterschaft zusammengestellt hat. Bereits über 30 Mieter haben sich mit einem entsprechenden 17-seitigen Schreiben an die Verkäuferin der Blöcke, die Predac Immobilien AG, gewandt.

Da es sich zunächst nur um einstweilige Verfügungen handelt, sind in der Sache langwierige Verfahren zu erwarten. Wie diese letztlich ausgehen werden, ist offen. Ein Selbstläufer ist der Griff der Deutsche Wohnen jedoch keineswegs.

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