Haftstrafe für »Migrantenschreck«-Betreiber

Mario R. muss fast drei Jahre in Haft / Mutmaßlicher Neonazi soll Hartgummigeschosswaffen illegal verkauft haben

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Weil er illegal Waffen von Ungarn nach Deutschland verkauft hat, soll der Betreiber des Onlineversandhandels »Migrantenschreck« zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Das Berliner Landgericht sprach Mario R. des Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig, wie das Landgericht Berlin am Dienstag mitteilte. Der 35-Jährige hatte demnach zwischen Mai und November 2016 167 Waffen zum Abfeuern von Hartgummigeschossen verkauft.

Die per Paketpost versendeten Waffen waren einem Sachverständigen zufolge potenziell tödlich und wegen ihrer hohen Mündungsenergie in Deutschland erlaubnispflichtig. R. war nach Gerichtsangaben zwar weitgehend geständig. Strafverschärfend wertete die Kammer aber den »volksverhetzenden Charakter« der Werbung auf »Migrantenschreck«.

R. hatte die Waffen unter anderem damit beworben, dass man damit »Asylanten niederstrecken« könne. Der Angeklagte habe die Stimmung in Deutschland auf besonders perfide Weise ausgenutzt, hieß es nach Gerichtsangaben in der mündlichen Urteilsbegründung. Das Gericht ordnete an, Erlöse über 99.000 Euro einzuziehen. Das Urteil wurde zur Revision zugelassen und ist damit noch nicht rechtskräftig.

Im Juli 2017 fanden Zollfahnder bei Durchsuchungen in Berlin, Brandenburg und Thüringen 13 Schusswaffen, die sich Waffenkäufer aus Deutschland über die Internetseite »Migrantenschreck« besorgt hatten. Die Staatsanwaltschaft Berlin erwirkte gegen den Tatverdächtigen daraufhin einen europäischen Haftbefehl, den die ungarischen Behörden im März dieses Jahres in Budapest vollstreckten.

R. soll Waffen auch nach Österreich und in die Schweiz geliefert haben. Dafür ist die deutsche Staatsanwaltschaft nicht zuständig. Gegen die Waffenkäufer wird ebenfalls gesondert ermittelt. In Deutschland wurden die meisten Käufer nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits verurteilt.

Gegen den Angeklagten sind demnach weitere Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Volksverhetzung anhängig. Sie spielten aber in dem am Dienstag zu Ende gegangenen Strafprozess keine Rolle. R. wurde im Anschluss an das Urteil aus der Untersuchungshaft entlassen.

Der Angeklagte wurde Medienberichten zufolge bereits vor Jahren der rechten Szene in Thüringen zugeordnet. Im März 2018 wurde er aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Ungarn festgenommen. Im Prozess erklärte der 35-Jährige, er sei aus familiären Gründen ausgewandert. Seine Verlobte lebe in Ungarn. Agenturen/nd

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