Viel Neues im neuen Jahr

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

  • Lesedauer: 4 Min.

Wie jedes Jahr treten mit Beginn eines neuen Kalenderjahres zahlreiche gesetzliche Änderungen und Neuerungen in Kraft. Das ist auch 2019 der Fall. Im vorliegenden ersten Ratgeber des neuen Jahres haben wir – mit maßgeblicher Unterstützung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen – das Wichtigste zusammengefasst.

Rund um die Renten: Die gute Nachrichten für das neue Jahr: Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland werden ab 1. Juli 2019 um über drei Prozent mehr Rente bekommen. Konkret heißt das im Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2018 der Bundesregierung: Die Renten im Osten steigen voraussichtlich um 3,91 Prozent und im Westen um 3,18 Prozent. Die Anpassung gilt für alle Altersrenten, für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, für gesetzliche Unfallrenten sowie für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse. Ausführliche Informationen im nd-ratgeber.

Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung: 2019 müssen von mehr Einkommen mehr Beiträge gezahlt werden, zum Beispiel für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Zum 1. Januar 2019 werden – wie jedes Jahr – die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen angehoben. Die bundeseinheitliche Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 4425 Euro auf 4537,50 Euro im Monat.
Das bedeutet: Für diese 112,50 Euro mehr an Verdienst werden nun noch Beiträge für die Kranken- und Pflegekasse erhoben. Erst das gesamte Einkommen oberhalb von 54 450 Euro bleibt beitragsfrei. Der Höchstbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (nur Arbeitnehmeranteil ohne Zusatzbeitrag) steigt dadurch auf 331,24 Euro im Monat an (bisher 323,05 Euro). Weitere Einzelheiten zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur Gesetzlichen Krankenversicherung im nd-ratgeber.

Rund um die Pflege: Neues Pflegepersonal-Stärkungsgesetz bringt zahlreiche Verbesserungen. Den Personalengpass in der Pflege verringern und die Versorgungsqualität verbessern – so steht es im Programm des neuen Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes, das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Kern des Sofortprogramms sind 13 000 neue Stellen, die in der stationären Altenpflege geschaffen werden sollen. Neues System zur Qualitätsprüfung der Pflegeheime - der bisherige Pflege-TÜV, der die Qualität von Pflegeheimen in einer Gesamtnote bewertet, wird voraussichtlich ab November 2019 abgelöst. Mit einem neuen Verfahren wird dann gemessen und dargestellt, wie es um die Qualität in der vollstationären Altenpflege bestellt ist. Die bisherigen Pflegenoten galten als unbrauchbar, weil sie die tatsächliche Situation in den Heimen beschönigten und sich Missstände kaum erkennen ließen. Weitere Informationen zum Thema im nd-ratgeber.

Rund um die Arbeit: Ab 1. Januar 2019 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf befristete Teilzeit. Das neue Recht auf die sogenannte Brückenteilzeit wurde im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verankert. Danach haben Arbeitnehmer künftig die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren, um dann wieder zur ursprünglich vereinbarten zurückzukehren. Derzeit existiert lediglich ein Anspruch auf unbegrenzte Teilzeitarbeit – ohne ein entsprechendes Rückkehrrecht. Und: Programm für Wiedereinstieg von Langzeitarbeitslosen. Das Teilhabechancengesetz erleichtert langzeitarbeitslosen Menschen ab 1. Januar 2019 den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Arbeitgeber bekommen Geld vom Staat, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen, die von den Jobcentern vermittelt wurden. Lesen Sie auch: Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde. Auch die nächste Erhöhung ist schon in Sicht: In einer zweiten Stufe folgt im Jahr 2020 eine Anhebung auf 9,35 Euro. Mehr dazu im nd-ratgeber.

Steuern und Abgaben: Im Jahr 2019 steigen die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze um 1,84 Prozent. Damit wird die Inflationsrate des Jahres 2018 quasi in den Steuertarif eingepreist. Mit dieser Verschiebung, die allen Steuerzahlern zugutekommt, soll der Effekt der sogenannten »kalten Progression« ausgeglichen werden. Diese würde ansonsten bewirken, dass Lohn- und Gehaltssteigerungen in Verbindung mit der Inflation zumindest teilweise durch eine höhere Steuerbelastung aufgezehrt würden. Dazu: Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt 2019 für Ledige auf 9168 Euro – das ist ein Plus von 168 Euro gegenüber 2018 (9000 Euro). Verheirateten stehen 18 336 Euro zu. Das sind 336 Euro mehr als bisher.

Kindergeld, Mindestunterhalt und BAföG: Eltern bekommen ab 1. Juli 2019 mehr Kindergeld. Dann gibt es 10 Euro monatlich für jedes Kind mehr. Für das erste Kind sind das dann insgesamt 204 statt bisher 194 Euro. Getrennt lebende Väter und Mütter müssen ihren Kindern mehr zahlen. Ab 1. Januar 2019 beträgt der Mindestunterhalt für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 354 Euro monatlich (im Jahr 2018 waren es 348 Euro). Wegen steigender Wohnkosten wird 2019 der Wohnzuschlag für nicht bei den Eltern wohnende BAföG-Geförderte von 250 Euro auf 325 Euro angehoben. Der Höchstsatz der gesamten Förderung wird von 735 Euro auf rund 850 Euro monatlich steigen. Die individuellen Bedarfssätze sollen nach bisherigen Plänen bis zum Jahr 2020 um insgesamt sieben Prozent anwachsen. BAföG werden künftig auch Kinder aus Familien bekommen, die bisher knapp über den Grenzen liegen, ab denen man dies beanspruchen kann. Weitere Einzelheiten sind im nd-ratgeber nachzulesen.

Auto und Verkehr: Fahrverbote für Dieselautos werden ausgeweitet. Bereits seit 1. September 2018 werden Neuwagen nur noch zugelassen, wenn Emissionen und Verbrauch nach dem sogenannten WLTP-Messverfahren (Worldwide harmonized Light-Duty Test Procedure) überprüft wurden. Im Laufe des Jahres sollen die Zulassungen von Kraftfahrzeugen online möglich sein. Mit dem Jahreswechsel hat sich die Farbe der TÜV-Prüfplakette, die bei der Hauptuntersuchung (HU) vergeben wird, geändert. Spätestens seit 31. Dezember 2018 ist die grüne Plakette ungültig. Eine Überziehung des HU-Termins ist nur bis zu zwei Monaten möglich.

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