Anreiz nicht Zwang

Ines Wallrodt über die Bevorzugung von Gewerkschaftsmitgliedern

Es mag auf den ersten Blick ungerecht wirken, wenn eine große Gewerkschaft zusätzliche Leistungen nur für ihre Mitglieder durchsetzt. Doch das übersieht, dass nach Gesetz Tarifverträge ohnehin nur für Gewerkschaftsmitglieder gelten. Das sieht in der Praxis nur anders aus, denn üblicherweise kommen alle Arbeitnehmer eines Betriebs in den Genuss der Leistungen - egal ob sie Mitglied sind oder nicht.

Zum einen, weil Tarifverträge allgemeinverbindlich sind oder weil Arbeitsverträge darauf verweisen. Das ist nicht der Freundlichkeit des Arbeitgebers geschuldet, sondern dem Wunsch zu verhindern, dass noch mehr Beschäftigte in die Gewerkschaft eintreten und noch mehr Druck machen können.

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Viel zu viele Arbeitnehmer sehen gute tarifliche Leistungen als selbstverständlich an und vergessen darüber, dass all das erkämpft werden muss. Und zwar von Gewerkschaften, die nur so stark sind, wie sie Mitglieder haben, die Beiträge zahlen und bereit sind, ihre Rechte in Arbeitskämpfen durchsetzen.

Es ist deshalb nötig, diesen Zusammenhang ab und an in Erinnerung zu rufen. Sonderregelungen schaffen einen Anreiz, der Gewerkschaft beizutreten, aber sie benachteiligen niemanden, denn sie kommen oben drauf. Wer davon profitieren will, sollte Ressourcen nicht in Gerichtsverfahren verschleudern, sondern einfach Mitglied werden.

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