• Berlin
  • Öffentlicher Nahverkehr

Gefährliche Werkzeuge in der Bahn vor Gericht

Widersprüche gegen Verbot der Bundespolizei

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 2 Min.

»Es ist zu zwar zu begrüßen, dass die Polizei die Sicherheit in Bahnhöfen und Zügen erhöhen will«, sagt Bijan Moini, Syndikus der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF). »Allerdings ist die gewählte Form dafür die falsche, denn das Verbot hat keine ausreichende Rechtsgrundlage, ist zu unbestimmt und sieht zu wenige Ausnahmen vor«, so Mini weiter.

Bahnfahren soll sicherer werden. Bei der Bundespolizeidirektion Berlin sieht man als taugliches Mittel dafür eine Allgemeinverfügung, mit der noch bis Ende Januar an Wochenendnächten jeweils von 20 bis 6 Uhr das Mitführen »gefährlicher Werkzeuge« verbietet. Betroffen sind alle Bahnhöfe und Züge zwischen Zoologischer Garten im Westen und Lichtenberg im Osten. 250 Euro Zwangsgeld drohen, wenn Beamte Missetäter erwischen. Die Polizei kann zur Durchsetzung des Verbots jede Person anlasslos und ohne besonderen Grund durchsuchen.

Weil es zu unbestimmt formuliert sei, erfasse das Verbot neben objektiv gefährlichen Gegenständen wie Schlagringen auch fast jeden denkbaren Alltagsgegenstand wie etwa Laptops oder Spazierstöcke, heißt es in einer Mitteilung der Gesellschaft für Freiheitsrechte vom Mittwoch. Denn auch sie könnten theoretisch zum Schaden anderer eingesetzt werden. Schon dies allein mache das Verbot unverhältnismäßig.

»Die Entscheidung über massenweise Durchsuchungen von Personen ohne konkreten Anlass darf die Polizei nicht auf die sogenannte Generalklausel stützen, wonach sie zur Abwehr einer Gefahr ›Maßnahmen‹ nicht näher bestimmter Art treffen kann«, erklärte Moini. Nach Ansicht der Gesellschaft für Freiheitsrechte verletze das Verbot Fahrgäste in ihren Grundrechten, da es unter anderem nicht genügend Ausnahmen vorsehe.

Susanne Schuster, die auf der S-Bahn-Strecke zu den Verbotszeiten für private Zwecke stets einen Korkenzieher, Stifte und häufig ein Schweizer Taschenmesser mit sich führt, hat nach Angaben der GFF Widerspruch eingelegt. Ebenso wie Andreas Bogk, der ein Swiss Multitool bei sich trägt und es regelmäßig für private und berufliche Zwecke verwendet. »Wenn die Bundespolizei verspricht, im Einzelfall ›Augenmaß und gesunden Menschenverstand‹ walten zu lassen, weiß ich immer noch nicht, ob ich mein Taschenmesser nun bei mir tragen darf, oder ob mir ein Zwangsgeld droht«, sagt Bogk.

Weil Schuster und Bogk ihre Taschenmesser und andere Gegenstände in der S-Bahn auch weiterhin bei sich haben möchten, ohne ein Zwangsgeld zu befürchten, beantragte die Rechtsanwältin Anja Heinrich für sie am 21. Dezember 2018 beim Verwaltungsgericht Berlin vorläufigen Rechtsschutz. GFF und Humanistische Union unterstützen sie dabei.

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