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219a wird nur etwas aufgeweicht
Koalition einigt sich auf Gesetzentwurf zum Werbeverbot für Abtreibungen / Neuer Strafrechtsparagraf soll am 6. Februar ins Kabinett
Berlin. Die Bundesregierung hat sich endgültig auf eine Reform des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche geeinigt. Der Paragraf 219a wird um einen Ausnahmetatbestand ergänzt, demzufolge Ärzte und Krankenhäuser künftig darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen, heißt es in einem der Nachrichtenagentur AFP am Montagabend vorliegenden Gesetzentwurf. Auf ihn hatten sich zuvor die zuständigen Bundesminister geeinigt.
Bereits im Dezember vergangenen Jahres war eine Einigung in diesem Sinne erzielt worden. Allerdings stand die genaue Formulierung des neuen Paragrafen 219a noch aus. Die Neuregelung ging am Montagabend in die Ressortabstimmung und soll am 6. Februar im Bundeskabinett beraten werden. Dann muss die Reform noch vom Bundestag beschlossen werden.
SPD-Partei- und Fraktionschefin Andrea Nahles begrüßte die Einigung. »Der Gesetzentwurf ist da«, schrieb sie im Kurzbotschaftendienst Twitter. »Frauen bekommen endlich die Informationen, die sie brauchen. Wir schaffen Rechtssicherheit für Ärzte und verbessern die Fortbildungen, um Lücken in der Versorgung zu schließen.«
»Ich sollte erst nach 22 Uhr anrufen«
Anne Kerlin erklärt im »nd«-Interview, was der Paragraf 219a für ihren Schwangerschaftsabbruch bedeutet hat.
An den Beratungen waren neben Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) die Ressortchefs für Gesundheit und Inneres, Jens Spahn (CDU) und Horst Seehofer (CSU) beteiligt. In der Koalition ist das Thema seit Monaten heftig umstritten. Die SPD habe »mit der Union hart gerungen«, schrieb Nahles auf Twitter. In der SPD gibt es Forderungen, den Paragrafen abzuschaffen, wie es Frauenrechtlerinnen sowie Grüne und LINKE fordern.
Ärzte sollen dem Gesetzentwurf zufolge weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Hinweise - insbesondere durch Verlinkung in ihrem Internetauftritt - auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen zugänglich machen dürfen. Außerdem soll durch eine Änderung im Schwangerschaftskonfliktgesetz sichergestellt werden, dass es zukünftig eine von der Bundesärztekammer zentral geführte Liste mit Ärzten gibt, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
Damit Frauen einen leichten Zugang zu der Liste erhalten, soll sie auch der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Dort gibt es das Hilfetelefon »Schwangere in Not«.
In der Liste soll auch über die verschiedenen Methoden informiert werden, die die jeweiligen Ärzte anbieten. Im Sozialgesetzbuch sollen zudem die Leistungen für junge Frauen verbessert werden. Die Altersgrenze für Frauen, die Anspruch auf eine kostenlose Versorgung mit Verhütungsmitteln haben, wird demnach von 20 auf 22 Jahre angehoben. Ergänzend soll die Qualifizierung von Ärzten zu Methoden des Schwangerschaftsabbruchs fortentwickelt und ausgeweitet werden. AFP/nd
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