Brandenburg im Gleichgewicht
Am Donnerstag will der Landtag über ein Paritätswahlgesetz entscheiden
Berlin. Am Donnerstag will der brandenburgische Landtag über ein Paritätswahlgesetz entscheiden. Recht groß sind die Chancen, dass das rot-rot regierte Brandenburg das erste Bundesland ist, in dem das Reißverschlussprinzip - abwechselnd Mann und Frau - für die Aufstellung von Listen zur Landtagswahl gesetzlich vorgeschrieben wird. So haben die Grünen, von denen die ursprüngliche Idee und ein erster Gesetzesvorschlag stammen, der rot-roten Koalition ihre Zustimmung signalisiert.
Geplant ist, dass die Parteien ihre Listen paritätisch gestalten. Den Parteien überlassen bleibt, ob die Liste von einer Frau oder von einem Mann angeführt wird. Das Gesetz würde noch nicht zur Landtagswahl am 1. September 2019 gelten, sondern käme ab 2020 und damit bei der Landtagswahl 2024 zum Tragen.
Auch in Berlin debattiert der rot-rot-grüne Senat über die Parität. »Wir müssen das jetzt zügig voranbringen«, erklärte SPD-Fraktionschef Raed Saleh. Die Berliner SPD will sich auch im Bundesrat für ein Paritätsgesetz und die dafür notwendigen Änderungen in den Bundesgesetzen einsetzen.
Aus dem von der Linkspartei geführten Thüringen ist Ähnliches zu vernehmen. Die rot-rot-grüne Landesregierung soll schon vor längerer Zeit ein quotiertes Listenwahlgesetz erarbeitet haben. Eine Durchsetzung soll bislang aber an der SPD gescheitert sein. Angesichts der Zustimmung zu einem Paritätswahlgesetz auf Bundesebene durch SPD-Ministerinnen wie Franziska Giffey (Frauen) sowie Katarina Barley (Justiz) müsste sich die Thüringer SPD schon schlagkräftige Gründe einfallen lassen, um sich weiter gegen die Parität zu stemmen. Auch in Thüringen wird in diesem Herbst gewählt. Das Gesetz müsste bis dahin - die Landtagswahl findet am 27. Oktober statt - in den Landtag eingebracht werden. sis
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