Verkaufsverbot für Aroma-Tabak bestätigt

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Luxemburg. Das Verkaufsverbot für aromatisierte Tabakprodukte ist nach einem Urteil des obersten EU-Gerichts rechtens. Das Verbot verstoße nicht gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und der Gleichbehandlung, befand der Europäische Gerichtshof am Mittwoch. Das Unternehmen Planta Tabak hatte vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen EU-Vorschriften geklagt. Seit 2016 ist der Verkauf von Zigaretten oder Tabak zum Selbstdrehen mit Aroma verboten, weil der Tabakgeschmack überdeckt wird und sie damit zur Förderung des Tabakkonsums beitragen. dpa/nd

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