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Was die SPD verspricht
Wer hätte etwas von den Arbeitsmarktplänen der Sozialdemokraten? Eine Einschätzung von Stefan Sell
Die SPD hat sich in der Wahrnehmung einiger Kritiker einen ordentlichen »Linksrutsch« gegönnt, zumindest auf dem Papier. Aus der Perspektive anderer Kritiker dagegen hantiert die Sozialdemokratie wieder einmal mit einer semantischen Fata Morgana, also der Umetikettierung des für die SPD existenzbedrohenden Begriffs »Hartz IV« hin zu einem netter klingenden »Bürgergeld«. Die Befürworter wiederum berauschen sich an der ausgegebenen Parole, mit dem nun vorgelegten SPD-Konzept »Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit« habe die Partei nunmehr die Blaupause für eine moderne soziale Sicherheitsarchitektur gefunden.
Wer hat Recht? Vielleicht keiner. Denn wie so oft ist die Sachlage komplizierter und bei genauerem Hinsehen sind die SPD-Pläne weniger bedrohlich oder vielversprechend, je nach Standpunkt.
Stefan Sell ist Professor für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz. Er betreibt den Blog www.aktuelle-sozialpolitik.de.
Man kann die Vorschläge grob in zwei Dimensionen zerlegen. Ein Teil der Forderungen spricht tief verankerte Gerechtigkeits- und Fairnessvorstellungen vieler Menschen an, was auch eine gewichtige Rolle bei der sogenannten Grundrente von Hubertus Heil spielt. Es geht um die Berücksichtigung der »Lebensleistung« von Menschen. Anders formuliert: Jemand, der gearbeitet und Sozialbeiträge gezahlt hat, soll vor allem nach langer Dauer nicht so behandelt werden wie jemand, der diese Bedingung nicht erfüllt (oder erfüllen konnte).
Darauf reagiert die SPD, indem sie die Sicherungsfunktion der Arbeitslosenversicherung stärken will - für bestimmte Arbeitslose. Vor allem in Form längerer Bezugsdauern des Arbeitslosengelds I für ältere Arbeitslose. Alle anderen sollen diese Versicherungsleistung nur dann länger erhalten, wenn sie eine »Leistung« erbringen, in diesem Fall einer Weiterbildung. Von einer Umsetzung würden diese Arbeitslosen profitieren.
Diese Besserstellung will die SPD auch verlängern in den Grundsicherungsbereich. Für diejenigen, die aus dem Versicherungssystem in Hartz IV abrutschen, soll eine Übergangszeit geschaffen werden, in der sie besser behandelt werden als andere Hartz-IV-Empfänger: Für zwei Jahre soll die Überprüfung des Vermögens und der Wohnungsgröße ausgesetzt werden. Beim Einkommen allerdings bleibt es bei der Bedürftigkeitsprüfung wie bei den anderen auch. Man mag das kritisieren als die Schaffung einer temporären »Hartz-IV-Oberschicht«. Aber für die Betroffenen wäre es natürlich eine Erleichterung, vor allem hinsichtlich des Wohnungsthemas. Das Vermögen spielt oft kaum eine Rolle, denn die Vermögensbestände derjenigen, die in Hartz IV fallen, sind heute schon mehr als überschaubar.
Aber die Vorschläge gehen noch weiter. Man will Qualifizierungsmöglichkeiten ausbauen, diese stärker fördern und bei den Betroffenen auch monetäre Anreize setzen. Damit folgt man der Philosophie, dass das Fördern gestärkt und sich »Leistung« lohnen soll.
Weit ausgreifend wird mit Rechtsansprüchen auf Weiterbildung hantiert - aber die aus Sicht der Praxis entscheidende Frage lautet: Welche Qualifizierung soll es denn sein?
In dem SPD-Papier wird richtigerweise auf Umschulungen verwiesen, die zu einem (neuen) Berufsabschluss führen. Das wird seit Jahren von Sozialfachleuten gefordert. Nur sind diese erst einmal »teuren« Maßnahmen in der Vergangenheit gerade im Hartz-IV-Bereich runtergefahren worden. Stattdessen haben viele Betroffene teilweise geradezu traumatische Erfahrungen machen müssen mit kurzen »Aktivierungsmaßnahmen«, deren qualifikationssteigerndes Potenzial gegen Null geht und die oft als »quick and dirty« charakterisiert werden. Ein gefordertes »Recht auf Weiterbildung« klingt gut - solange aber nicht geklärt ist, um was für eine Weiterbildung es sich am Ende handeln soll, gibt es gute Gründe für eine skeptische Haltung.
Fazit: Für einen Teil der Arbeitslosen, die im Versicherungssystem landen, hält das SPD-Papier einige Verbesserungen bereit. Das sollte man nicht gering schätzen.
Aber da ist noch eine zweite Dimension: »Hartz IV« soll durch ein »Bürgergeld« überwunden werden. »Mehr Sicherheit und Respekt«, so die Überschrift der SPD dazu. Viele Menschen müssen den Eindruck bekommen, dass jetzt endlich der Sprung aus dem ungeliebten Hartz-IV-System erfolgen wird. Doch das ist keineswegs so. Auch hier wird wieder mit einem Rechtsanspruch gearbeitet - ein »Recht auf Arbeit« gar. Gemeint ist entweder ein »passgenaues Angebot auf Weiterbildung/Qualifizierung« oder ein »Angebot auf Arbeit«.
Wie das? Hier argumentiert die SPD mit einer »perspektivischen« Ausweitung des »sozialen Arbeitsmarktes«. Da kann man nur schmunzeln. Der »soziale Arbeitsmarkt«, vor kurzem eingeführt, richtet sich an besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose und wird - wenn überhaupt - maximal einigen Zehntausend von ihnen eine befristete Förderung ermöglichen. Wir reden beim Hartz-IV-System aber von knapp sechs Millionen Menschen. Es ist derzeit überhaupt nicht zu erkennen, wie man eine so weitreichende Förderung wirklich realisieren könnte.
Der entscheidende Punkt ist die Tatsache, dass das Hartz-IV-System für die meisten betroffenen Menschen gerade nicht durch was auch immer ersetzt werden soll - und handfeste Verbesserungen, wie beispielsweise eine von vielen geforderte Anhebung der Regelleistungen wird von SPD-Chefin Andrea Nahles sogar explizit zurückgewiesen.
Hier verstrickt sich die Partei offensichtlich in der eigenen begrenzten Sicht auf das System. Alle Vorschläge der SPD kreisen um die Figur des Arbeitslosen, der in das Hartz-IV-System abrutscht. Gar nicht angesprochen werden Arbeitnehmer, die bei Jobverlust direkt auf das Arbeitslosengeld II verwiesen werden, weil sie die Anspruchsvoraussetzungen des Versicherungssystems nicht erfüllen können. Immerhin betrifft das jeden fünften neuen Arbeitslosen.
Der Punkt ist: Von den genannten fast sechs Millionen Hartz-IV-Empfängern sind »nur« 1,5 Millionen als Arbeitslose bei den Jobcentern registriert. Die Mehrheit ist eine vielfältige Gruppe, zu der Alleinerziehende, pflegende Angehörige oder die vielen »Aufstocker« gehören - alles Fälle, in denen Nicht-Arbeit gerade kein Problem ist, sondern die Arbeit beziehungsweise deren (Nicht-)Vergütung. Für diese Menschen soll sich materiell erst einmal nichts ändern. Stattdessen bekommen sie wolkige Versprechungen, wie beispielsweise einen »Lotsen«, der sie durch das mittlerweile ausufernd komplizierte bürokratische System der Anträge und Teilleistungen begleiten soll. Oder das Versprechen, den Mindestlohn »perspektivisch« auf zwölf Euro anzuheben.
Aber wenigstens bei den Sanktionen soll es doch Erleichterungen geben? Die SPD fordert, dass »sinnwidrige und unwürdige Sanktionen« abgeschafft gehören. Gut gebrüllt, könnte man meinen. Aber aus der Praxis gefragt: Was sind das denn für Sanktionen? Wie wird das im Gesetz operationalisiert? Die SPD schreibt, dass die verschärften Sanktionen für unter 25-Jährige wegfallen sollen, ebenso wie die Kürzung der Wohnkosten und die komplette Streichung von Hartz IV. Damit aber nimmt sie lediglich die zu erwartenden Korrekturen vorweg, die der Gesetzgeber wahrscheinlich sowieso nach dem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts machen muss.
Immerhin soll es mit der SPD bei Hartz IV - sorry: dem »Bürgergeld« - in Zukunft wie in der alten Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz wieder mehr Einzelleistungen geben. Was natürlich auch administriert werden muss. Und ein Teil der Aufstocker, die nicht in Minijobs, sondern beitragspflichtig arbeiten, soll von der Bundesagentur für Arbeit statt den Jobcentern betreut werden, was neue Schnittstellen zu den letzten Außenposten des Sozialstaats schaffen wird.
Fazit: Das »Bürgergeld« ist eine Fata Morgana. Es handelt sich um eine veritable Begriffshuberei und hat vor allem eine therapeutische Funktion für einen Teil der SPD.
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