Arbeitgeber müssen auf Urlaubstage hinweisen

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Erfurt. Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten künftig auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen, und darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt entschieden und damit EU-Recht in deutsches Recht integriert. Arbeitgeber müssen ihre Angestellten »klar und rechtzeitig« auf nicht genommenen Urlaub hinweisen, wie der Vorsitzende BAG-Richter Heinrich Kiel am Dienstag in Erfurt sagte. Wann ein Hinweis »rechtzeitig« kommt - dazu trafen die Bundesrichter noch keine Entscheidung. dpa/nd

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