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- Kirchliches Sonderrecht
Demut hilft
Uwe Kalbe über das Urteil zur Loyalitätsforderung der Kirchen
Die Sonderrechte, die die Kirche in Deutschland für sich beansprucht, kümmern trotz sinkender Zahlen von Gläubigen erstaunlich wenige Menschen. Was von tiefer Verwurzelung in der Gesellschaft zeugt, die niemand ernsthaft in Frage stellt. Regelmäßig aber gibt es Gelegenheiten, jene Alleinstellung in Zweifel zu ziehen. Warum soll sich ein Arzt im katholischen Krankenhaus dem absurden katholischen Scheidungsverbot eifriger unterwerfen als sein Glaubensgenosse im städtischen Krankenhaus? Oder demütiger als der konfessionslose Kollege im eigenen Haus?
Was inzwischen zur anerkannten Entscheidungsfreiheit von Menschen gehört, kann mit keinem guten Gewissens- oder Glaubensgrund einigen von ihnen verboten werden. Die Berufung auf den grundgesetzlich garantierten Schutz von Ehe und Familie hilft allerdings nicht weiter, wenn sich beide Seiten auf ihn berufen. Hier kann nur die gesellschaftliche Norm gelten, die für alle gilt und damit auch für Gläubige gelten muss: das Recht auf private Entscheidung für einen Partner, unabhängig vom Willen des Arbeitgebers.
Es soll ja Zeiten gegeben haben, in denen Gebete als sichere Methode gegen Krankheiten, gar gegen die Verführung des Fleisches galten. Die Kirche verlangt von ihren angestellten Ärzten inzwischen mehr als das; sie sollte nicht ausgerechnet beim Scheidungsverbot auf alten Zöpfen beharren. Auch beim Streikrecht gäbe es Gelegenheit, auf angestammte Privilegien zu verzichten. Und helfen könnte, was der Kirche gut ansteht: Demut.
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