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- Brandenburgs Polizeigesetz
Bis wohin und nicht weiter?
Andreas Fritsche zum Streit um Brandenburgs Polizeigesetz
Im Streit um Verschärfungen des brandenburgischen Polizeigesetzes geht es ums Prinzip. Darf die LINKE Einschränkungen der Grundrechte akzeptieren? Eigentlich nicht!
Aber taktische Erwägungen können nicht ganz beiseite geschoben werden. Wem würde es nützen, wenn die LINKE die rot-rote Koalition wenige Monate vor der Landtagswahl am 1. September noch platzen ließe? Was würde dann aus der Polizeigesetznovelle werden?
Wird es jetzt nichts mit der Verabschiedung eines bereits erheblich entschärften Gesetzentwurfs von Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD), dann setzen SPD oder CDU das Thema womöglich nach der Landtagswahl wieder auf die Tagesordnung. Dann könnte die Ursprungsfassung beschlossen werden, die SPD und CDU viel besser gefallen hat. Ob die LINKE dann noch ein Wörtchen mitzureden hat, das steht in den Sternen. Ob die in Brandenburg schwächeren Grünen als dann eventuell mitregierende Partei in der Lage sein würden, mehr zu verhindern als die LINKE, das ist noch die Frage. Da können die Grünen jetzt viel versprechen. Im Zweifelsfall müssten auch sie entscheiden, ob sie deswegen eine Koalition platzen lassen würden. Angenehm ist ihnen dieser Gedanke sicher nicht. Schließlich haben sie eine lange Durststrecke hinter sich, haben seit 1994 in Brandenburg nicht mehr mitregiert.
Am Reigen der Polizeigesetzverschärfungen beteiligt sich derzeit nicht das rot-rot-grün regierte Thüringen. Aber in Thüringen ist das Ausspähen von WhatsApp-Nachrichten schon früher erlaubt worden. In Brandenburg stemmt sich die LINKE in den Verhandlungen mit der SPD nach wie vor gegen diese Form der Spitzelei. Am Ende muss jeder Abgeordnete mit sich selbst ausmachen, welche Kompromisse er noch mittragen kann und welche nicht.
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