• Berlin
  • Berliner Ausländerbehörde

Neuer Name, alte Probleme

Die Ausländerbehörde soll einen Imagewechsel vollziehen.

  • Marie Frank
  • Lesedauer: 4 Min.

Auf den Schildern ist alles noch beim alten: »Ausländerbehörde« steht in großen Lettern am Eingang des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) in Berlin-Charlottenburg. Auch am Hauptsitz am Friedrich-Krause-Ufer in Mitte deutet außer einem Willkommensgraffiti neben dem Eingang noch nichts darauf hin, dass die Behörde, die für Migrant*innen meist mit Angst und Schrecken verbunden ist, nun ein neues Image bekommen soll. »Durch die Gründung eines selbstständigen Landesamtes für Einwanderung soll die Ausländerbehörde zu einer echten Willkommensbehörde fortentwickelt werden«, teilte Innensenator Andreas Geisel (SPD) vor Kurzem überraschend mit. Dass Berlin als erstes Bundesland eine eigenständige Einwanderungsbehörde schaffen will, ist vor allem ein politisches Signal. Doch was bedeutet das jenseits von Symbolpolitik?

»Wir wollen deutlich machen: Berlin braucht und will Einwanderung sowohl aus humanitärer Verpflichtung als auch aus wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen«, so ein Sprecher der Senatsverwaltung für Inneres. Der Berliner Ausländerbehörde, der größten in ganz Deutschland, komme dabei eine Schlüsselrolle für die Steuerung und Gestaltung der Einwanderung und Integration zu. 400 000 Menschen sprechen dort jedes Jahr vor, rund zwölf Prozent aller bundesweiten Aufenthaltstitel werden hier erteilt - sowie fünf Prozent der jährlichen Rückführungen verantwortet. Diese Aufgaben soll künftig das Landesamt für Einwanderung übernehmen. Dazu soll die als Ausländerbehörde bekannte Abteilung IV samt ihrer 430 Mitarbeiter*innen aus dem LABO herausgelöst werden. Zusätzlich dürften laut Senatsverwaltung rund die Hälfte der 83 Mitarbeiter*innen der Abteilung V (Zentraler Service) dem neuen Landesamt zufallen.

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Weitere konkrete Planungen sind bislang nicht bekannt: »Derzeit werden die dafür notwendigen Strukturen und Schritte eruiert. Wann die Umwandlung vollzogen wird, steht derzeit noch nicht abschließend fest«, so die Innenverwaltung. »Das ist erst der Startschuss, wie das konkret aussehen wird, kann man noch nicht sagen, das wird jetzt entwickelt«, sagt auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Frank Zimmermann. Mit der neuen Behörde solle der Reformprozess der letzten Jahre fortgesetzt werden. Damit meint Zimmermann neben einer Verbesserung der Angebote und Räumlichkeiten auch die Qualifizierung der Mitarbeiter*innen - sowohl hinsichtlich ihrer Sprachkenntnisse als auch ihrer Einstellung: »Es geht auch um die Haltung, dass man den Leuten nicht unnötig Steine in den Weg legt.« Vor allem aber will die SPD mit der neuen Behörde ein Zeichen für Willkommenskultur setzen, ein Signal, dass das neue Einwanderungsamt ein »Service für die Ankommenden ist, um ihnen den Start zu erleichtern«.

Doch die Ausländerbehörde ist nicht nur für das Ankommen von Migrant*innen zuständig, sondern auch für deren Abschiebung: »Ich finde es perfide, die Ausländerbehörde als Willkommensbehörde zu bezeichnen. Was ist mit der Abteilung Rückführungen?«, kritisiert Martina Mauer vom Berliner Flüchtlingsrat. Mit Seehofers »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« drohten den gut 10 000 geduldeten Menschen in Berlin »massive Schikanen«: Menschen, die keinen Pass vorlegen oder deren Identität nicht geklärt ist, würden durch eine »Duldung light« von allen Integrationsangeboten ausgeschlossen und mit Leistungskürzungen, Residenzpflicht, Arbeitsverboten und anderen Sanktionen schikaniert. »Das macht dann auch die Willkommensbehörde? Das passt doch nicht zusammen«, so Mauer.

Auch Hakan Taş, ehemaliger Innenpolitiker und integrationspolitischer Sprecher der Linksfraktion, sieht das kritisch und würde den Bereich Abschiebungen am liebsten ausgliedern und bei der Senatsverwaltung für Inneres belassen, während die Einwanderungsbehörde der Integrationsverwaltung unterstellt wird: »Statt Menschen abzuschieben, muss sich die neue Behörde damit befassen, wie man sie in die Gesellschaft integrieren kann«, fordert Taş. Für den Sozialdemokraten Frank Zimmermann undenkbar: »Die Frage ist doch: Wer hat welchen Status und welche Rechte und wer nicht. Das kann man nicht trennen«, ist er überzeugt. »Es bleibt eine Ordnungsbehörde, die das Aufenthaltsrecht umsetzt und die natürlich auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen vornimmt. Das sind die beiden Seiten der Ausländerbehörde und daran wird sich nichts ändern.«

Ob sich durch die neue Behörde überhaupt etwas ändert, ist unklar. Holger Spöhr vom Referat Migration im Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin ist angesichts der Erfahrungen mit der Neugründung des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten aus dem Landesamt für Gesundheit und Soziales heraus skeptisch: »Da ist auch nichts besser geworden.« Trotzdem hofft er, dass die neue Behörde mehr als nur einen neuen Namen mit sich bringt, etwa mehr Personal und eine interkulturelle Öffnung. »Allein mit der Namensänderung ist es nicht getan, das muss jetzt auch mit Inhalten gefüllt werden«, sagt auch Hakan Taş. Das könne zwar noch eine Weile dauern, soll jedoch noch vor Ende der Legislaturperiode 2021 geschehen.

Das geht auch schneller, meint Martina Mauer: »Wenn Berlin tatsächlich eine Willkommenspolitik in der Ausländerbehörde umsetzen will, dann kann es das sofort machen, da gibt es ganz viele Vorschläge.« Im Rahmen einer von der Innenverwaltung einberufenen Expert*innenkommission habe der Flüchtlingsrat konkrete Empfehlungen erarbeitet, wie Berlin seine Ermessensspielräume bei der Anwendung des Aufenthaltsrechts auslegen könnte, etwa bei den Themen Arbeitsverbote und Bleiberechtsregelungen. »Die Vorschläge liegen vor, man muss sie einfach nur umsetzen.«

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