- Politik
- Herero und Nama
Das Portemonnaie bleibt zu
Herero und Nama verlieren vor Gericht in New York.
Die Bundesregierung kann vorerst aufatmen. Am Donnerstag hat ein Gericht in New York die Klage von Vertretern der Herero und Nama abgewiesen. Die Namibier hatten gehofft, dass das Gericht die Bundesrepublik zur Zahlung einer Milliardenentschädigung verurteilen würde. Hintergrund sind die deutschen Kolonialverbrechen zwischen 1904 und 1908. Damals schlugen die Truppen des Kaiserreichs Aufstände brutal nieder und verübten einen Völkermord an den Herero und Nama, dem insgesamt etwa 100.000 Menschen zum Opfer fielen. Historiker sehen darin den ersten Genozid des 20. Jahrhunderts.
Die Bundesregierung laviert bei dem Thema. Zwar spricht auch sie inzwischen von Völkermord, vermeidet aber eine Entschuldigung an die Betroffenen. Denn sie will keine großen Entschädigungen zahlen. Nun hatte die Regierung die New Yorker Richterin Laura Taylor Swain auf ihrer Seite. Sie entschied, dass die Bundesrepublik immun gegen die Klage der Herero und Nama sei.
Die Nachfahren der Opfer hatten vor Gericht unter anderem geltend gemacht, dass Einnahmen der früheren deutschen Reichsregierung aus dem Landraub an ihren Vorfahren in den Erwerb von vier Immobilien in der Stadt New York geflossen seien. Bei einer dieser Immobilien handelt es sich um den heutigen Sitz der deutschen UN-Vertretung und des Generalkonsulats.
Zudem erklärten die Kläger, dass die Überreste von einigen ihrer Vorfahren einst aus Deutschland an ein New Yorker Museum verkauft worden seien. Aufgrund deutscher »geschäftlicher Aktivitäten« innerhalb der USA und mit Bezug zu den USA seien Ausnahmeregelungen in einem US-Gesetz anwendbar, das ansonsten ausländischen Staaten Immunität gegen Klagen gewährt.
Die Richterin wollte dieser Argumentation nicht folgen. Sie erklärte, dass die Kläger die Ausnahmeregelungen des Gesetzes zu weit interpretierten. Die Kriterien für in dem Gesetz genannte »geschäftliche Aktivitäten«, die eine Ausnahme vom Prinzip der Staatenimmunität rechtfertigten, seien nicht erfüllt, so Swain.
Trotz der richterlichen Entscheidung ist es möglich, dass der Rechtsstreit weitergeht. Der New Yorker Anwalt der Herero und Nama, Kenneth McCallion, sagte der Nachrichtenagentur AFP, er plane neben der Berufung auch eine Reise nach Namibia, um über die »künftige Strategie« gegenüber der Bundesregierung zu beraten.
Die namibische Regierung führt schon seit 2015 Verhandlungen mit der Koalition in Berlin über ein Abkommen. Viele Herero und Nama fühlen sich aber vom Verhandlungsteam der Regierung in Windhoek nicht ausreichend vertreten. Diese wird von der Partei SWAPO dominiert. Sie war bis zur Unabhängigkeit des Landes 1990 die marxistische Befreiungsbewegung Namibias, die mit der Volksbefreiungsarmee PLAN über einen bewaffneten Arm verfügte. Die SWAPO wird in Namibia traditionell von den Ovambo unterstützt, welche etwa die Hälfte der insgesamt rund 2,5 Millionen Einwohner stellen.
Wegen der Klage in New York waren die Gespräche zwischen den Regierungen von Namibia und Deutschland zwischenzeitlich ins Stocken geraten. Die Bundesregierung hatte den Namibiern unter anderem mehr Geld für Entwicklungsprojekte und eine offizielle Entschuldigung von höchster Stelle angeboten. Nun gibt es offenbar gute Chancen auf einen baldigen Abschluss der Gespräche. Der namibische Verhandlungsführer, Zed Ngavirue, hatte jüngst von »sehr guten Annäherungen« gesprochen. Jetzt müsse »eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden«. Die nächste Verhandlungsrunde soll im April in Berlin stattfinden.
Parallel dazu werden hierzulande die Diskussionen über Erinnerungskultur und Kolonialzeit weitergehen. Ende Februar hatte sich der Bundestag erstmals mit einem Antrag der Grünen beschäftigt, in dem sich die Fraktion für eine systematische Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft und der damit verbundenen Verbrechen aussprach. Zudem plädierten die Grünen für die Schaffung eines zentralen Erinnerungs- und Lernortes in Berlin. Die koloniale Fremdherrschaft über Teile Afrikas, Ozeaniens und Chinas sei ein »verdrängtes Kapitel« in der deutschen Geschichte, hieß es zur Begründung. Aus Sicht der Grünen halte sich hartnäckig die Meinung, Deutschland sei eine unbedeutende und harmlose oder sogar positiv wirkende Kolonialmacht gewesen.
Eine schnelle Entscheidung über den Antrag der Grünen ist allerdings nicht absehbar. Nach der Debatte im Plenum des Bundestags wurde der Antrag in den zuständigen Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.
In der neuen App »nd.Digital« lesen Sie alle Ausgaben des »nd« ganz bequem online und offline. Die App ist frei von Werbung und ohne Tracking. Sie ist verfügbar für iOS (zum Download im Apple-Store), Android (zum Download im Google Play Store) und als Web-Version im Browser (zur Web-Version). Weitere Hinweise und FAQs auf dasnd.de/digital.
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.
Vielen Dank!