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- AfD und der Verfassungsschutz
Kein Geheimdienstskandal
Robert D. Meyer über den Prüf- und Verdachtsfall AfD
Es ist interessant, was die AfD zum Erfolg aufbläst. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) akzeptiert das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, die Rechtsaußenpartei nicht mehr öffentlich als »Prüffall« zu bezeichnen. Dass die AfD jubelt und Parteivertreter den Rücktritt von BfV-Präsident Thomas Haldenwang fordern, ist auch als Nebelkerze zu verstehen.
An der Sachlage ändert sich nichts. Der Geheimdienst prüft nun eben im Stillen, ob die Partei auf dem Boden des Grundgesetzes steht, die Öffentlichkeit weiß dennoch Bescheid, auch Journalisten dürfen die AfD weiterhin als Prüffall bezeichnen, Teile der Partei sogar als Verdachtsfall. Absurd ist die Situation dennoch: War nicht eine der Lehren aus den vielen Geheimdienstskandalen der letzten Jahre, dass der Verfassungsschutz transparenter über seine Arbeit aufklären muss? Zumal der Begriff »Prüffall« impliziert, dass eben noch kein abschließendes Urteil über die AfD gefällt ist.
Um irgendwann ein Ergebnis vorzulegen, darf die Behörde im Fall der Teilorganisationen »Der Flügel« und »Junge Alternative« sogar geheimdienstliche Mittel einsetzen. Dass dafür nur Mitarbeiter zum Einsatz kommen sollten, die in keiner Beziehung zur Partei stehen und der Geheimdienst diese deshalb vorher ebenfalls prüft, ist keine »Stasi-Methode«, wie Parteichef Jörg Meuthen behauptet. Es ist notwendig, um eine Befangenheit der am Verfahren beteiligten Mitarbeiter auszuschließen. Sonst stünde dem Verfassungsschutz der nächste Skandal bevor.
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