Furcht vor »Chaos« und »Staatsverdrossenheit«

Wohnungswirtschaft hält Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen für verfassungswidrig

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 4 Min.

»Wenn man es mir vor ein paar Jahren gesagt hätte, dass wir in Berlin über Enteignung und Kollektivierung sprechen müssen, ich hätte es nicht geglaubt«, leitet Maren Kern, Vorstand des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) am Mittwochmorgen ein. Der Verband, der neben kommunalen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften auch Immobilienkonzerne vertritt, hält die Anliegen des Volksbegehrens für »Enteignungsphantasien ohne Fundament«. Untermauern soll das ein 108 Seiten starkes Rechtsgutachten »Zur Verfassungsmäßigkeit der Sozialisierung von Immobilien privater Wohnungswirtschaftsunternehmen im Land Berlin«, verfasst vom Staatsrechtler Helge Sodan.

Doch bevor Sodan über sein Gutachten spricht, poltert er los. Geradezu »ehrenrührig« sei es, das Werk als Gefälligkeitsgutachten zu bezeichnen. »Da wird ein Gutachten abqualifiziert, was man gar nicht kennt«, ereifert sich der an der Freien Universität Berlin lehrende Professor über Berichterstattung im Vorfeld.

Wie berichtet hatten sich unter anderem Mieter landeseigener und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen im Vorfeld der Veröffentlichung der Studie in einem Offenen Brief an den BBU gewandt. Sie kritisierten, dass durch die Mitgliedsbeiträge ihrer Vermieter indirekt von ihnen das Gutachten finanziert worden sei. »Das Gutachten wird nicht aus Mitgliedsbeiträgen finanziert«, erklärt BBU-Sprecher David Eberhart dazu. Wer der Finanzier war, bleibt offen.

»Ich nehme vollständige wirtschaftliche Freiheit für mich in Anspruch«, erklärt Sodan, bevor er sich inhaltlich äußert. »Die Berliner Landesverfassung kennt keine Sozialisierung«, sagt Sodan. Das ist der Kern seiner Argumentation, warum eine Vergesellschaftung von Beständen privater Wohnungseigentümer, die über 3000 Wohneinheiten in Berlin ihr eigen nennen, nach Paragraf 15 des Grundgesetzes verfassungswidrig sein soll. »Naiv würde man sagen: Bundesrecht bricht Landesrecht«, so das CDU-Mitglied. Allerdings lasse Paragraf 142 des Grundgesetzes einen weitergehenden Eigentumsschutz in Landesverfassungen zu.

»Bundesrecht bricht Landesrecht. Alle Ausschmückungen, die Helge Sodan dazu trifft, sind juristische Finten«, entgegnet Rouzbeh Taheri, Sprecher von »Deutsche Wohnen & Co enteignen«. »Seit 1990 gilt auch in Berlin das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Was nicht erwähnt ist, ist auch nicht verboten«, so Aktivist Ralf Hoffrogge.

Sodan verweist auch noch darauf, dass es sich bei den Wohnungen weder um »Grund und Boden« noch um »Produktionsmittel« handele, wie sie in Paragraf 15 genannt werden. Auch sei »nirgends erkennbar, dass eine Entschädigung deutlich unterhalb des Marktwertes zulässig sein soll«.

Maren Kern steuert dann noch ihre Einschätzung der Folgen einer Vergesellschaftung bei. »Chaos und wieder eine Ballung sozialer Brennpunkte« drohe der Hauptstadt. Es wäre ein »Fanal für die Investitionsfähigkeit« und würde die »Staatsverdrossenheit« fördern, ist sie überzeugt. Zumal die rund 243 000 Wohnungen, die nach Senatsberechnungen betroffen wären, nur 13 Prozent des Gesamtbestandes bildeten. »Das hätte keinen Einfluss auf den Mietspiegel«, glaubt Kern. »Persönlich extrem betroffen« sei sie von der Nachricht gewesen, dass auch die Evangelische Hilfswerk-Siedlung Berlin, die knapp 6000 Wohnungen hält, betroffen wäre. »Wir sind sehr besorgt wegen dieser Diskussion, weil es um die Grundlagen unserer Rechts- und Eigentumsordnung geht, die sich seit Jahrzehnten bestens bewährt hatte«, so Maren Kern.

Ob denn vielleicht Konzerne wie die Deutsche Wohnen in den letzten Jahren nicht etwas falsch gemacht hätten, wenn so große Teile der Bevölkerung für eine Enteignung seien, will ein Journalist wissen. »Die Deutsche Wohnen hat sicherlich nicht das allerbeste Image in der Stadt«, räumt Kern ein. Für sie sei die Durchschnittsmiete von 6,60 Euro nettokalt pro Quadratmeter im Bestand ein wichtiges Argument für das Unternehmen. Wobei sich aus den Geschäftsberichten auch herauslesen lässt, dass eine Anpassung an die aktuelle Marktmiete von rund neun Euro pro Quadratmeter das Ziel ist.

Bei »Deutsche Wohnen & Co enteignen« ist man weiter zuversichtlich. »Helge Sodan hatte auch den Mindestlohn und das Zweckentfremdungsverbot zu Rechtsverstößen erklärt. Letztlich stellten sich beide als rechtmäßig heraus. So wird es auch bei der Enteignung von Wohnkonzernen sein«, erklärt Sprecherin Clara Eul.

Inzwischen hat die Stadtentwicklungsverwaltung drei Gutachten auf ihrer Homepage veröffentlicht, die eine Vergesellschaftung des Wohnraums als verfassungsgemäß einstufen. Auch eine Entschädigung unterhalb des Verkehrswertes wird für möglich erachtet.

»In solchen Fällen gibt es immer unterschiedliche Standpunkte«, räumt Helge Sodan ein. Er hoffe, dass seine Argumente die Stadtentwicklungsverwaltung überzeugen, »spätestens den Verfassungsgerichtshof«. »So etwas muss man sportlich nehmen, dann hat man vielleicht mal nicht gewonnen«, erklärt er.

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