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  • Mietenwahnsinn in Berlin

»Sieb mit großen Löchern«

Mietervertreter sehen noch Nachbesserungsbedarf beim Mietendeckel der SPD

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 4 Min.

Einstimmig hat die Berliner SPD auf ihrem Landesparteitag am Samstag die Einführung eines landesrechtlichen Mietendeckels beschlossen. »Egal, was die Lobbyisten sagen, denken oder tun« solle nun der Deckel eingeführt werden, forderte Raed Saleh, Chef der sozialdemokratischen Fraktion im Abgeordnetenhaus. Natürlich werde dagegen geklagt werden, erwartet Saleh. Das sollte den Senat aber nicht von einer Einführung abhalten.

Bereits am Freitag hatte Saleh zusammen mit der Fraktionssprecherin für Bauen, Mieten und Wohnen, Iris Spranger, zur Pressekonferenz ins Abgeordnetenhaus geladen. Dort wurde das Gutachten zum Mietendeckel vorgestellt, das die SPD-Fraktion in Auftrag gegeben hatte. Einerseits belegt das Werk der Bielefelder Rechtsprofessoren Franz C. Mayer und Markus Artz die grundsätzliche Machbarkeit, andererseits unterbreitet es Vorschläge für die konkrete Ausgestaltung des zu erarbeitenden Landesgesetzes.

»Das wird kein Deckel, sondern ein Sieb mit großen Löchern«, spottete Mieteranwalt Henrik Solf bei Twitter, als die Details des von der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus vorangetriebenen Gesetzesvorschlags bekannt werden. Denn, so wurde bei der Vorstellung des Gutachtens schnell klar: mit einem vermuteten Mehrwert für Mieter sollen Mieterhöhungen weiter zulässig sein. »Ich habe mich entschlossen, die Mieterhöhung nach Modernisierungen nicht anzufassen«, erklärte Artz, der den Part übernommen hatte, Grundzüge eines entsprechenden Gesetzes zu skizzieren. »Ich halte es grundsätzlich für gut, wenn der Bestand modernisiert wird«, begründete er. Darüber hinaus habe er den Eindruck, dass die gerade novellierten Regelungen der Kappungsgrenze bei der Umlage von Modernisierungskosten für ausreichend Dämpfung sorgten. Die Umlage ist für Quadratmetermieten bis sieben Euro nettokalt auf zwei Euro begrenzt, bei höheren Mieten können bis zu drei Euro umgelegt werden.

Bekanntlich sind es die Modernisierungen und die darauf folgenden Umlagen, die bei Mietern große Ängste vor Verdrängung und entsprechenden Protest auslösen. »Diesen Schwachpunkt würde ich durchaus einräumen«, antwortete Artz auf die Frage, ob dann Hauseigentümer nicht viel eher bereit wären, das Mittel der Modernisierung zu nutzen, um Mieten erhöhen zu können. Er sieht »rechtliche Probleme«, sollte man Vermietern untersagen, Investitionen im Mietverhältnis abzubilden.

Auch für bestehende Staffelmietverträge sollen die vereinbarten Erhöhungen demnach weiter gelten. Nur die regulären Mieterhöhungsverlangen ohne Modernisierung sollen während der Gültigkeit des Mietendeckels - die SPD geht von zunächst fünf Jahren aus - ausgesetzt bleiben.

»Ich bin dafür, nicht in laufende Mietverhältnisse einzugreifen«, so Artz. Er hält es für »unverhältnismäßig«, Vermieter zu einer Mietsenkung zu zwingen. »Da bin ich ganz deutlich dagegen«, erklärte er. Ebenfalls für »nicht angemessen« hält Artz es, einen Stichtag für die Miethöhe in die Vergangenheit zu legen. Für Neuvermietungen schlägt der Professor eine Regelung wie in der Mietpreisbremse vor, also den Mietspiegelwert plus zehn Prozent. Eine eventuell höhere Vormiete soll aber nicht geltend gemacht werden können.

»Wir appellieren an den Berliner Senat, jetzt möglichst rasch und gründlich das Staatsziel der Berliner Verfassung, Menschen mit geringem Einkommen angemessenen Wohnraum zu erhalten, umzusetzen«, erklärte Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Der Mieterverein hält jedoch nur eine umfassende Regelung, die auch Mietsteigerungen nach Modernisierung, die Miethöhe bei Wiedervermietung und die Kappung von Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen einschließt, für sinnvoll. »Anderenfalls müssen wir mit massiven Ausweichstrategien der Eigentümer rechnen. Dann hat der Mietendeckel sein Ziel verfehlt«, so Wild.

»Über die konkrete Ausgestaltung eines Mietendeckels muss jetzt diskutiert werden. Ich bin optimistisch, dass die Koalition sich dabei auf eine umfassende Regelung einigt, die neben Neuvermietungen auch die Bestandsmieten erfasst«, erklärt Kilan Wegner von der SPD Berlin-Mitte dem »nd«. Er hatte das Konzept in der SPD vorangetrieben und bekannt gemacht. Bei der Ausgestaltung haben schließlich LINKE und Grüne mitzureden. Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (LINKE) hatte auf Senatsbeschluss einen Arbeitskreis eingesetzt, der einen Gesetzentwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause erarbeiten soll. »Wenn wir schnell sind, könnte bis Jahresende ein Gesetz zum Mietendeckel in Kraft treten«, sagte Saleh dazu.

Verfassungsrechtler Franz C. Mayer war in dem Gutachten für das Grundsätzliche zuständig. Er bejahte deutlich eine Länderkompetenz bei öffentlich-rechtlichen Mietpreisregelungen. Und auch das im Bürgerlichen Gesetzbuch, also im Privatrecht, geregelte Mietrecht, übe keine »Sperrwirkung« aus, befand er. Das für Laien recht undurchschaubare Verhältnis zwischen den zwei Rechtsgebieten beschreibt er mit einem anschaulichen Vergleich: »Wenn ein Autovermieter in den Vertrag mit Ihnen schreibt, wie schnell Sie höchstens fahren dürfen, hat das nichts damit zu tun, welche Tempolimits der Staat konkret an den Straßen vorschreibt.«

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