Böhmermann verklagt Kanzlerin

Nach Kritik an seinem Gedicht hat der Satiriker rechtliche Schritte eingeleitet

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Der Komiker Jan Böhmermann hat Klage gegen Angela Merkel (CDU) eingelegt, weil sie sein Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan kritisiert hatte. Die Kanzlerin hatte das Schmähgedicht »bewusst verletzend« genannt. Das will Böhmermann ihr nun gerichtlich untersagen.

Die Zeilen Böhmermanns, vorgetragen im März 2016 in seiner Fernsehsendung Neo Magazin Royale, hatten sich ausfallend gegen Erdogan gerichtet, was diplomatische Schwierigkeiten zwischen Deutschland und der Türkei ausgelöst hatte. Am 16. April soll die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt werden, wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag der Deutschen Presseagentur bestätigte. Der »Tagesspiegel« hatte vorher darüber berichtet.

Die Klage, die sich formal gegen das Kanzleramt richte, sei zweistufig, erklärte der Sprecher. Im Hauptantrag wolle Böhmermann der Kanzlerin untersagen lassen, öffentlich zu wiederholen, dass sein Schmähgedicht »bewusst ehrverletzend« sei. Werde dieser Hauptantrag abgewiesen, wolle Böhmermann in einem Hilfsantrag feststellen lassen, dass die von Regierungssprecher Steffen Seibert vorgetragene Einschätzung Merkels rechtswidrig gewesen sei, erklärte der Sprecher weiter.

Nach Einschätzung des Gerichtssprechers wird bereits am 16. April ein Urteil gefällt. Die Kanzlerin werde nicht persönlich vor Gericht erscheinen, sondern durch ihren Rechtsanwalt Peter Raue vertreten werden.

Merkel hatte das Gedicht im März 2016 als »bewusst verletzend« bezeichnet, wie Seibert nach einem Telefonat der Kanzlerin mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu berichtete. Später bezeichnete die Kanzlerin diese Aussage als »Fehler«. Mit dieser Äußerung sei der Eindruck entstanden, dass hier ihre persönliche Bewertung etwas zähle, erklärte sie. 2017 drohte Böhmermanns Anwalt Christian Schertz laut dem Tagesspiegel Merkel mit einer Klage.

Erdogan selbst hatte Böhmermann wegen Beleidigung verklagt. Das Landgericht Hamburg gab der Klage teilweise statt. Böhmermann darf »ehrverletzende« Verse des Gedichts gegen Erdogan nicht wiederholen. Der türkische Präsident hatte den Beitrag komplett verbieten lassen wollen. Böhmermann will das Urteil anfechten. dpa/nd

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.