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Böhmermann verklagt Kanzlerin
Nach Kritik an seinem Gedicht hat der Satiriker rechtliche Schritte eingeleitet
Berlin. Der Komiker Jan Böhmermann hat Klage gegen Angela Merkel (CDU) eingelegt, weil sie sein Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan kritisiert hatte. Die Kanzlerin hatte das Schmähgedicht »bewusst verletzend« genannt. Das will Böhmermann ihr nun gerichtlich untersagen.
Die Zeilen Böhmermanns, vorgetragen im März 2016 in seiner Fernsehsendung Neo Magazin Royale, hatten sich ausfallend gegen Erdogan gerichtet, was diplomatische Schwierigkeiten zwischen Deutschland und der Türkei ausgelöst hatte. Am 16. April soll die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt werden, wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag der Deutschen Presseagentur bestätigte. Der »Tagesspiegel« hatte vorher darüber berichtet.
Die Klage, die sich formal gegen das Kanzleramt richte, sei zweistufig, erklärte der Sprecher. Im Hauptantrag wolle Böhmermann der Kanzlerin untersagen lassen, öffentlich zu wiederholen, dass sein Schmähgedicht »bewusst ehrverletzend« sei. Werde dieser Hauptantrag abgewiesen, wolle Böhmermann in einem Hilfsantrag feststellen lassen, dass die von Regierungssprecher Steffen Seibert vorgetragene Einschätzung Merkels rechtswidrig gewesen sei, erklärte der Sprecher weiter.
Nach Einschätzung des Gerichtssprechers wird bereits am 16. April ein Urteil gefällt. Die Kanzlerin werde nicht persönlich vor Gericht erscheinen, sondern durch ihren Rechtsanwalt Peter Raue vertreten werden.
Merkel hatte das Gedicht im März 2016 als »bewusst verletzend« bezeichnet, wie Seibert nach einem Telefonat der Kanzlerin mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu berichtete. Später bezeichnete die Kanzlerin diese Aussage als »Fehler«. Mit dieser Äußerung sei der Eindruck entstanden, dass hier ihre persönliche Bewertung etwas zähle, erklärte sie. 2017 drohte Böhmermanns Anwalt Christian Schertz laut dem Tagesspiegel Merkel mit einer Klage.
Erdogan selbst hatte Böhmermann wegen Beleidigung verklagt. Das Landgericht Hamburg gab der Klage teilweise statt. Böhmermann darf »ehrverletzende« Verse des Gedichts gegen Erdogan nicht wiederholen. Der türkische Präsident hatte den Beitrag komplett verbieten lassen wollen. Böhmermann will das Urteil anfechten. dpa/nd
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