Was ist neu ab 1. April 2019?
Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz
Mit dem 1. April 2019 sind wieder einige gesetzliche Änderungen und Neuregelungen in Kraft getreten. Wer aus beruflichen Gründen den Wohnort wechselt, kann Umzugsausgaben steuerlich geltend machen. Wer über 65 Jahre ist, Kinder erzogen hat und 2019 erstmals Rente beantragen will, muss handeln. Beschäftigte bei Dienstleistern der Aus- und Weiterbildung bekommen mehr Geld. Einzelheiten im nd-ratgeber.
Soziales: Urteil zur Krankenhausbehandlung - Ein Krankenhaus kann die Behandlungskosten eines Patienten auch dann seiner Krankenkasse in Rechnung stellen, wenn dieser sich selbst eingewiesen hat. Die Einweisung durch einen Kassenarzt ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass die Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt, erforderlich und wirtschaftlich ist. Über die Entscheidung des Bundessozialgerichts informiert der nd-ratgeber.
Arbeit: Urteil des Bundesarbeitsgerichts - Rettungssanitäter müssen nicht länger als zehn Stunden am Tag arbeiten. Eine darüber hinausgehende tägliche Mehrarbeit ist nach dem Arbeitszeitgesetz verboten. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am 28. Februar 2019 veröffentlichten Urteil. Damit schützte das BAG einen Rettungssanitäter vor unbillig langen täglichen Arbeitszeiten. Durch eine »übermäßige zeitliche Inanspruchnahme« drohte ihm sonst eine Überforderung. Mehr zum Urteil im nd-ratgeber.
Wohnen: Urteile deutscher Gerichte zu Ferienwohnungen in Wohnanlagen - Angesichts wachsender Touristenzahlen und neu entstandener Vermittlungsportale im Internet entscheiden sich immer mehr Wohnungseigentümer dazu, ihr Objekt bei Abwesenheit oder dauerhaft an wechselnde Feriengäste statt an Mieter zu vergeben. Häufig befinden sich die Immobilien allerdings inmitten von größeren, zu reinen Wohnzwecken genutzten Anlagen. Die Nachbarn beschweren sich über den Lärm, den ankommende und abreisende Urlauber verursachen, über lange Partynächte und Verschmutzungen.
Gerichte müssen dann entscheiden, was genau den Eigentümern erlaubt und den Hausbewohnern noch zuzumuten ist und wo die Grenzen des Erträglichen überschritten werden. Einzelheiten sind im nd-ratgeber nachzulesen.
Grund und Haus: Rund um die Einliegerwohnung - Ein Haus mit Einliegerwohnung bringt Eigentümern viele Vorteile und macht sie in verschiedenen Lebenssituationen flexibler. In Deutschland fehlen bezahlbare Wohnungen – bis 2021 plant die Bundesregierung gut 1,5 Millionen neue Wohnungen, um den Bedarf zu decken. Insbesondere in den Städten reicht das Angebot nicht aus. Das Problem der Wohnungsknappheit ist nicht neu. Schon in den 1950er Jahren verpflichtete das erste Wohnungsbaugesetz Eigentümer dazu, in neuen Einfamilienhäusern eine Einliegerwohnung vorzusehen, also einen zusätzlichen, von der Hauptwohnung getrennten Wohnbereich. Diese Regelung ist zwar längst Geschichte, doch das Konzept Einliegerwohnung bietet auch heute noch eine Reihe von Vorteilen. Mehr dazu im nd-ratgeber.
Familie und Steuern: Unterhaltsrecht und »Starke-Familien«-Gesetz - Väter von Trennungskindern sollen bessergestellt werden. Nach einer Trennung kümmert sich die Mutter um die Kinder und der Vater zahlt – dieses traditionelle Modell ist aus Sicht vieler unzeitgemäß und bildet auch vielfach nicht mehr die Realität ab. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey will daher die Unterhaltsfrage neu angehen und Väter von Trennungskindern rechtlich besserstellen. Sie kündigte dazu weitgehende Reformen an. Notwendig seien eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts und Änderungen im Unterhaltsrecht, die möglichst viel Flexibilität für verschiedene Betreuungsmodelle ließen. Ausführlich im nd-ratgeber.
Geld und Versicherungen: Was wird nach dem »Brexit« aus Spareinlagen und Versicherungsverträgen? Noch ist ungewiss, ob und vor allem wann Großbritannien die Europäische Union verlassen wird. Für Sparer und Versicherte, die auf britische Finanzdienstleister setzen, bleibt es spannend. Doch die Regierungen haben alles für einen reibungslosen Übergang vorbereitet. Einzelheiten erläutert unser Finanzexperte im nd-ratgeber
Verbraucherschutz: Erschreckende Bilanz in Berlin über Trickbetrügereien - Wie schützen Sie sich vor den Maschen der Trickbetrüger? Es sind immer dieselben Maschen der Trickbetrüger, doch sie haben damit vielfach Erfolg. Opfer der diversen Trickmaschen sind in der Regel Senioren, gelten sie doch potenziell eher als hilflos und leichtgläubig und sind somit, wie die Polizei sagt, »ideale Opfer«. Die Polizei fordert die Bürger daher zu mehr Wachsamkeit in Bezug auf Trickbetrüger auf. Denn die aktuelle Bilanz allein der Berliner Polizei ist alarmierend. Über Tipps und Vorsichtsmaßnahmen informiert der nd-ratgeber.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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