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Frankreichs Verfassungsrat stoppt Demoverbot für Gelbwesten - vorerst
Demonstrationsverbot durch Behörden unzulässig / Elysée will Gesetz überarbeiten
Wenn Präsident Emmanuel Macron gehofft hatte, durch die Anrufung des Verfassungsrats die Kritik am Gesetz zur Verhinderung von Gewalt bei Demonstrationen zum Schweigen zu bringen, so hat er sich getäuscht. Die Hüter des Grundgesetzes erklärten am vergangenen Donnerstag, der zentrale Paragraf 3 im Gesetz sei »ungeeignet, unangebracht und disproportioniert«.
Dem Text nach sollte dem Präfekten des jeweiligen Departements, der dort für Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu sorgen hat und dem dafür Polizei und Gendarmerie unterstellt sind, das Recht eingeräumt werden, einzelnen Personen die Teilnahme an einer genehmigten Demonstration zu verbieten.
Dafür sollten bereits Hinweise auf Gewalt gegen Personen und Güter bei früheren Demonstrationen oder auf entsprechende aktuelle Absichten ausreichen. Ein solches »administratives« Verbot verletze die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit wie das Demonstrationsrecht, entschied der Verfassungsrat.
Er kritisierte überdies auch, dass die Begründungen im Gesetzestext »zu vage« sind und dass das Demonstrationsverbot immer gleich für einen Monat gilt. Außerdem soll das Verbot nicht unbedingt im voraus verhängt werden, sondern möglicherweise sogar erst zum Zeitpunkt der Demonstration selbst, so dass die betroffene Person keine Möglichkeit mehr hat, die Justiz anzurufen.
Der von den Medien »Anti-Schläger-Gesetz« genannte Text ging auf eine Gesetzesinitiative der rechten Oppositionspartei der Republikaner zurück, die damit die Empörung in der breiten Öffentlichkeit über die Gewaltakte am Rande der Protestdemonstrationen der Gelbwesten für die eigene Aufwertung ausnutzen wollten.
Macron und seine Regierung griffen diesen Gesetzentwurf auf, ergänzten ihn und brachten ihn im Parlament ein, wo er im Rekordtempo die Kommissionen passierte und im Plenum verabschiedet wurde. In der Debatte haben nicht nur die linken Oppositionsparteien gegen das Gesetz protestiert und bei der Abstimmung dagegen votiert, sondern auch Abgeordnete der Zentrumspartei UDI.
Besonderes Aufsehen erregte ihr Abgeordneter Charles de Courson, der das Gesetz in der Parlamentsdebatte ein »juristisches Monster« nannte und in Anspielung auf die Kollaboration 1940 bis 1944 erklärte: »Man glaubt sich in die Zeit von Vichy zurückversetzt!«.
Aus der Fraktion von Macrons Bewegung En marche wurde bekannt, dass etwa 50 Abgeordnete Bedenken hatten, doch mehr als eine Stimmenthaltung wagten diese »Dissidenten« nicht. Massive Proteste gab es in der Öffentlichkeit und vor allem durch Menschenrechtsorganisationen.
Doch all das konnte den Siegeszug des Anti-Schläger-Gesetzes nicht bremsen. Den hielt nun erst der Verfassungsrat auf. Aus der Präsidialkanzlei im Elysée verlautete wortkarg, man nehme den Spruch des Rates »zur Kenntnis«. Hinter den Kulissen wird schon eifrig daran gearbeitet, den Paragrafen 3 »nachzubessern«, um das Gesetz dadurch zu retten und möglichst bald in Kraft setzen zu können.
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