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  • Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Bund privatisiert seine Liegenschaften

Anfrage der Linksfraktion ergab: Mehrheit der veräußerten Grundstücke und Gebäude ging 2018 an private Investoren und nicht an öffentliche Träger

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die LINKE im Bundestag hat dem Bund eine »sinnlose Privatisierungspolitik« bei ihm gehörenden Grundstücken und Gebäuden vorgeworfen. Trotz Mietenwahnsinns und Wohnungsnot habe die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit Duldung der Bundesregierung allein im vergangenen Jahr 1378 Liegenschaften (2017: 1475) verkauft, kritisierte die Abgeordnete Caren Lay. Sie bezog sich auf die Antwort der Bundesregierung auf eine von ihr gestellte Anfrage. Die Antwort liegt auch der Deutschen Presse-Agentur vor.

Demnach wurden nur 311 Liegenschaften (weniger als 30 Prozent) an öffentliche Träger abgegeben, der weitaus größere Teil aber privatisiert. »Das ist nicht zeitgemäß«, erklärte Lay. Hinzu komme, dass gerade einmal 8 (2017: 7) Liegenschaften zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus abgegeben worden seien.

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»Die Privatisierung öffentlichen Bodens und öffentlicher Gebäude muss endlich beendet werden«, sagte Lay der dpa. Die Bundesanstalt müsse zudem endlich anfangen, selbst zu bauen. »Es ist inakzeptabel, dass die Bundesregierung mit ihrer Liegenschaftspolitik weiterhin als Mietpreistreiberin agiert.« Das von der Koalition angekündigte Umsteuern in diesem Bereich bleibe bisher aus. »Bundeseigene Grundstücke und Gebäude sollten künftig nur noch an Kommunen und Genossenschaften und in Erbpacht abgegeben werden.«

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verfügt nach eigenen Angaben über Grundstücke mit einer Gesamtfläche von rund 468.000 Hektar und etwa 36.000 Wohnungen. Sie bezeichnet sich selbst als einen der größten Immobilieneigentümer Deutschlands. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Verwaltung und wirtschaftliche Verwertung von Grundstücken, die der Bund nicht mehr benötigt, sowie die Vermietung und Verpachtung eigener Wohnungen und Grundstücke. Darunter fällt zum Beispiel auch die Umwandlung ehemaliger Kasernen und Flächen der Bundeswehr und befreundeter Streitkräfte zur zivilen Nutzung. dpa/nd

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