EU-Staaten beschließen umstrittenes neues Urheberrecht

EU-Staaten stimmen am Montag mehrheitlich zu / Bundesregierung will Upload-Filter vermeiden / Giegold: Deutscher Sonderweg sei »fragwürdige Kosmetik«

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Luxemburg. Die heftig umstrittene Reform des EU-Urheberrechts ist endgültig beschlossen. In der letzten Abstimmung zu diesem Gesetz stimmten die EU-Staaten dem Vorhaben am Montag mehrheitlich zu. Auch die deutsche Bundesregierung votierte mit Ja. Damit ist der Weg für die Reform frei. Zuvor hatte bereits das Europarlament zugestimmt. Die EU-Länder haben nun rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

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Nachdem es vor allem in Deutschland heftigen Protest gegen Teile der Reform gab, betonte die Bundesregierung zuletzt, Upload-Filter sollten bei der Umsetzung weitgehend vermieden werden. Gemeint sind Programme, die geschützte Inhalte schon beim Hochladen ins Internet erkennen und aussortieren. Bis zum Sonntagabend arbeiteten mehrere Ministerien an einer Zusatzerklärung für die Abstimmung, in der dieses Ziel festgehalten wird.

Die Copyright-Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU an das digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Mitte Februar hatten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten auf einen Kompromiss geeinigt. Diesen hatte das Europaparlament Ende März gebilligt. Die Zustimmung der EU-Staaten vom Montag ist nun der letzte Schritt, damit die Reform in Kürze in Kraft treten kann.

Die Grünen bezeichneten die zusätzliche Erklärung der Bundesregierung zum Beschluss der EU-Urheberrechtsreform als »fragwürdige Kosmetik«. »Wenn die Bundesregierung wirklich gegen Uploadfilter ist, hätte sie diese im Ministerrat mit einer Koalition anderer Länder verhindern können«, sagte der Spitzenkandidat der Grünen für die Europawahl, Sven Giegold, der Deutschen Presse-Agentur. Ein »nationaler Alleingang« fragmentiere den digitalen Binnenmarkt.

»Heute ist ein schwarzer Tag für das freie Internet und die europäische Demokratie«, kommentiert der Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Patrick Breyer die Annahme der EU-Urheberrechtsreform. Die Netzgemeinde müsse »die Erfahrung machen, von inkompetenten, lobbyhörigen Politikern nicht ernst genommen und diffamiert zu werden, während im Hinterzimmer ein sachfremder Kuhhandel mit Frankreich geschlossen wurde.«

Deutschland gab die entscheidende Stimme

Hätte Deutschland sich am Montag enthalten oder gegen das Vorhaben gestimmt, wäre keine ausreichende Mehrheit zustande gekommen. Denn die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden stimmten mit Nein. Und Belgien, Slowenien, und Estland enthielten sich.

Der Protest gegen das Vorhaben und insbesondere gegen Artikel 13, der im endgültigen Gesetz Artikel 17 heißt, war in Deutschland groß. Die Kritiker wenden ein, Plattformen wie YouTube sollten demnach schon beim Hochladen prüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Das ist ihrer Meinung nach nur über Filter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies käme einer Zensur gleich. Aus Sicht der Befürworter geht es hingegen darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen.

Umstritten war auch Artikel 11 (im finalen Text Artikel 15), der ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorsieht. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie »Google News« für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen. Hier sehen Kritiker insbesondere für kleine Verlage Nachteile, die gegenüber Google eine schwache Verhandlungsposition hätten. Zudem verweisen sie auf Deutschland, wo es ein Leistungsschutzrecht schon seit 2013 gibt, es aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage führt. Agenturen/nd

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