Stahlknecht geht gegen Journalisten vor

Sachsen-Anhalts Innenminister hat Strafanzeige gegen einen Reporter gestellt. Der hatte den Politiker in einem Bericht schlecht dastehen lassen.

  • Marion Bergermann
  • Lesedauer: 4 Min.

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hat Strafanzeige gegen einen Journalisten der Hallenser »Städtischen Zeitung« (Stäz) gestellt, weil er deren Berichterstattung für falsch hält. Dabei ging es um einen Artikel, in dem stand, dass unter anderem Stahlknecht versucht haben soll, Gemeinderäte in der Kleinstadt Teutschenthal unter Druck zu setzen, seinen CDU-Kollegen Ralf Wunschinski als Bürgermeister bei einem bevorstehenden Verfahren nicht abzuwählen.

Eine Strafanzeige gegen Journalist*innen zu stellen, ist in Fällen von vermutlich falscher Berichterstattung unüblich. Eigentlich wird der presserechtliche Weg gegangen, das betreffende Medium aufzufordern, die Inhalte nicht mehr zu verbreiten und eine Richtigstellung oder Gegendarstellung zu veröffentlichen.

Das passierte im Falle von Stahlknechts Anzeige erst in einem zweiten Schritt. Nachdem das Innenministerium öffentlich über die Strafanzeige informiert hatte, ging laut Felix Knothe, Gründer der online erscheinenden Lokalzeitung, kurz darauf ein Schreiben von Stahlknechts Anwalt bei der »Stäz« ein, welches sie aufforderte, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen und es zu unterlassen, den Artikel zu verbreiten.

»Das werten wir als Einschüchterungsstrategie«, sagte Knothe dem »nd«. Ähnlich äußerte sich die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes Sachsen-Anhalt, Claudia Petasch-Becker. Der einzig richtige Weg bei Falschdarstellung sei die Gegendarstellung, wie sie in den Pressegesetzen der Länder verankert sei. Auch die Landtagsabgeordnete Henriette Quade (LINKE) kritisierte das Vorgehen Stahlknechts. »Mein Eindruck ist, dass der Minister hier nicht Tatsachen geraderücken, sondern ein Zeichen an Journalistinnen und Journalisten senden wollte. Er hat mit dem Strafrecht zur ultima ratio gegen ein kleines Lokalmedium gegriffen, statt einfach mit einer Richtigstellung und transparenter Pressearbeit den Sachverhalt aufzuklären.« Sie sprach von einem »unverhältnismäßig harten Vorgehen gegen Journalisten«.

Der Sprecher des sachsen-anhaltischen Innenministeriums, Danilo Weiser, erklärte auf »nd«-Anfrage, dass die Strafanzeige »geeignet und erforderlich« sei »um auf ungerechtfertigte Anschuldigungen zum Nachteil des Ministeramts und des Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt als oberste Kommunalaufsicht und beider Ansehen in der Öffentlichkeit zu reagieren und diese einer justiziellen Bewertung zuzuführen«.

Zeitliche Ungereimtheiten

Neben der Strafanzeige gibt es weitere Aspekte, die das Handeln Stahlknechts in fragwürdigem Licht erscheinen lassen. Am 27. Februar erschien der Artikel der »Stäz«, in dem der Journalist behauptete, dass Stahlknecht zusammen mit einem Parteikollegen dafür gesorgt habe, den Teutschenthaler Bürgermeister vor der Abwahl zu bewahren. Am gleichen Abend wurde auf der Facebook-Seite von Stahlknecht die Mitteilung zur Strafanzeige veröffentlicht sowie die offizielle Pressemitteilung des Innenministeriums, dass Stahlknecht Strafanzeige stelle. In einer Kleinen Anfrage von Henriette Quade zum Thema schrieb diese, der Facebook-Post sei bereits kurz vor der offiziellen Pressemitteilung online gegangen.

Auf die Nachfrage, ob das stimmt, verwies das Innenministerium gegenüber dem »nd« auf die Antwort auf Quades Anfrage. In dieser steht lediglich, dass die Pressemitteilung vom Innenministerium angefertigt und dann dem Wahlkreisbüro Stahlknechts zur Verfügung gestellt wurde, das diese auf Facebook veröffentlichte.

Die Aufforderung zur Gegendarstellung, Richtigstellung und Unterlassung, also der presserechtlich übliche Weg, ging bei der »Stäz« laut Knothe erst am 1. März ein. Ministeriumssprecher Weiser wies darauf hin, dass die Pressemitteilung des Innenministeriums vom 27. Februar bereits beinhaltete, dass ein Anwalt beauftragt wurde, »presserechtlich Aufforderungen zu Gegendarstellung, Richtigstellung und Unterlassung zu erwirken«.

Daran hielt sich die »Stäz« und veröffentlichte die Gegendarstellung Stahlknechts einige Tage, nachdem sie das Schreiben erhalten hatte. Und reichte ihrerseits Klage gegen den CDU-Politiker, er solle die Aussagen in seiner Facebook- und Pressemitteilung vom 27. Februar unterlassen. Damit hatte sie vor dem Landgericht Magdeburg jedoch keinen Erfolg. »Wir haben den betreffenden Artikel zurückgezogen, aber wir recherchieren weiter«, sagte Knothe.

Laut Medienberichten hatte Stahlknecht eine für das Gericht glaubhafte eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass er keinen Einfluss in Teutschenthal genommen habe. Die eidesstattliche Versicherung eines Gemeinderates, dass versucht wurde, auf ihn Einfluss zu nehmen, vorgelegt von der »Stäz«, hatte das Gericht nicht als glaubhaft eingestuft.

Hinzu kommt, dass, so geht aus der Antwort des sachsen-anhaltischen Innenministeriums auf Quades Anfrage hervor, Stahlknecht als Innenminister und nicht als Privatperson die Anzeige stellte. Eigentlich fällt die Anzeige wegen wahrheitsungetreuer Berichterstattung nicht in seine Zuständigkeit als Innenminister. Lokale Medien haben außerdem bisher kaum über diesen Fall berichtet.

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