Vom Gericht vollbetreute Regierung

Weil die Koalition das inklusive Wahlrecht nicht vor der Europawahl einführte, musste Karlsruhe eingreifen

  • Lotte Laloire
  • Lesedauer: 2 Min.

»Man kann schon von betreutem Regieren sprechen, wenn Karlsruhe am laufenden Band Kurskorrekturen der Bundesregierung vornehmen muss«, kommentierte Julia Probst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für ein inklusives Wahlrecht gegenüber »nd«. Die Lippenleserin und Bloggerin spielte damit auf »vollbetreute Menschen mit Behinderung« an. Sie dürfen laut des Urteils von Montagabend bereits am 26. Mai an der Europawahl teilnehmen. Die Bundesregierung hätte ihnen dieses Recht erst ab Juli 2019 zugestanden.

Sechs Wochen vor dem Urnengang hat der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts der Politik somit eine Ansage gemacht. Anlass war ein Eilantrag der Bundestagsfraktionen von LINKEN, Grünen und FDP. Gesetzlich festgeschriebene Wahlausschlüsse sollen demnach nicht angewandt werden.

Wählen dürfen nun sowohl Vollbetreute als auch Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. »Es geht hier teilweise um Menschen, die jeden Tag in eine Werkstatt für behinderte Menschen fahren, die dort von morgens bis abends arbeiten, die sich dort auch politisch engagieren, beispielsweise im Werkstattrat«, ergänzte Jürgen Dusel die abstrakte Zahl von rund 82 000 Menschen, die das Urteil betrifft. Er ist Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Der Brandenburger hat selbst eine Sehbeeinträchtigung. Dusel sagte am Dienstagmorgen im Deutschlandfunk, er freue sich über das Urteil.

»Das war schon längst überfällig«, meinte auch Tanja Kollodzieyski von »54-Kontraste«, einem Blogkollektiv behinderter Menschen. Sie findet es aber schade, dass die Angelegenheit erst vor Gericht entschieden wurde. »Die Politik scheint keine hohe Priorität darauf zu setzen«, sagte sie dem »nd«. Auch der Geschäftsführer des Hamburger Blinden- und Sehbehindertenvereins, Heiko Kunert, hält es für »nicht nachvollziehbar, dass es überhaupt einen Eilantrag der Opposition hat geben müssen«. Die Behindertenbewegung fordere seit langem ein Wahlrecht für alle. Deutschland selbst hatte bereits vor zehn Jahren die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Nach so langer Zeit lasse sich das Nichttätigwerden der Koalition auch für Kollodzieyski nicht mehr durch eine »Planungspanne« erklären. Das Verschleppen kann auch Kunert »nur mit dem Wort Diskriminierung« bezeichnen. Er sieht keinen sachlichen Grund dafür, dass die Regierungsparteien das inklusive Wahlrecht nicht aus eigenem Antrieb schon zur Europawahl umgesetzt haben.

Während der Beauftragte der Bundesregierung findet, es sei »wieder einmal ein guter Tag für die Demokratie gewesen«, weist Kunert aber auch auf einen »Wermutstropfen« hin: Um wählen zu können, müssten die Betroffenen bis zum 5. Mai noch bei ihrer Gemeindeverwaltung beantragen, ins Wahlregister aufgenommen zu werden. »Das wird sportlich«, sieht auch Dusel ein, »aber man muss es umsetzen«. Und zwar »unbürokratisch und schnell«.

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