Böhmermann scheitert mit Klage gegen Kanzleramt

Verwaltungsgericht urteilt: Wiederholung von Merkels Formulierung nicht zu erwarten

  • Lesedauer: 3 Min.

Der Satiriker Jan Böhmermann ist mit seiner Unterlassungsklage gegen das Bundeskanzleramt wegen Kritik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) an seinem sogenannten Schmähgedicht gescheitert. Seine Forderung sei unzulässig, weil eine Wiederholung von Merkels Formulierung nicht zu erwarten sei, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag. Böhmermann hatte erwirken wollen, dass Merkel ihre Kritik an seinem Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zurücknehmen muss.

Konkret kritisierte Böhmermann, dass im Onlineauftritt der Bundesregierung weiter das Protokoll einer Bundespressekonferenz vom April 2016 zu finden sei. Dort hatte Regierungssprecher Steffen Seibert Merkels Kritik an dem Gedicht wiedergegeben.

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Seibert hatte gesagt, Merkel habe mit dem damaligen türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu telefoniert - dabei sei es auch um das Schmähgedicht gegangen. Die beiden hätten sich darauf geeinigt, dass der Text »bewusst verletzend« sei.

Merkel distanzierte sich von ihrer Kritik

Wenige Tage später ließ Merkel ebenfalls öffentlich erklären, dass diese Formulierung ein »Fehler« gewesen sei. Im Prozess erklärte die Vertretung des Kanzleramts, es bestehe keine Gefahr, dass die Bundesregierung die Formulierung so wieder tätigen werde.

Das Verwaltungsgericht erkannte an, dass Merkel »sich bereits im April 2016 von ihrer Äußerung distanziert« habe. Zudem habe das Kanzleramt im Gerichtsverfahren eine Wiederholung ausgeschlossen. Die öffentliche Erklärung sei auch nicht rechtswidrig gewesen.

Die Vorsitzende Richterin Rautgundis Schneidereit sagte bei der Urteilsbegründung, bei dem Protokoll der Pressekonferenz handle es sich um bloße »chronistische Dokumentation«. Zudem habe die Formulierung keine »juristischen Begriffe« enthalten.

Sie sei daher auch keine unzulässige juristische Bewertung des Gedichts, sagte Schneidereit. Auch sei die Äußerung nicht rechtswidrig gewesen, weil Merkel sich auf ihre Kompetenz zur Staatsleitung stützen könne.

Böhmermanns Verteidiger freute sich trotz der Niederlage über das Urteil. Die Bundesregierung habe beim Prozess nochmal erklärt, dass sie die Äußerung bedaure und diese nicht wiederholt werde. »Das ist das Wichtigste, was wir in diesem Prozess wollten und damit sind wir ganz zufrieden«, sagte Anwalt Reiner Geulen. Ob Böhmermann einen Antrag auf Zulassung von Berufung stellen wird, war noch unklar.

Böhmermann hatte das Gedicht in seiner ZDF-Sendung »Neo Magazin Royale« vom 31. März 2016 vorgetragen. Er löste damit sowohl in der Türkei wie auch in Deutschland heftige Reaktionen aus. Die Affäre belastete das deutsch-türkische Verhältnis lange. AFP/nd

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