Künftig bessere Hilfsmittel für Patienten
Änderungen bei Hilfsmitteln
Die Krankenkassen haben den Katalog für Hilfsmittel bei Krankheit und Pflege verbessert. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Spitzenverband) stellte unlängst in Berlin die Änderungen vor. Für die Patienten ist entscheidend, dass sie besser informiert und beraten werden sollen und die Versorgung möglichst individuell auf sie zugeschnitten sein sollte.
Zu Hilfsmitteln zählen Produkte wie Bandagen oder Windeln als auch Geräte wie Insulinpumpen, Hörgeräte oder Rollstühle. Auch ein Blindenhund ist ein Hilfsmittel, das von der Krankenkassen finanziert wird.
Aufklärung über Zuschüsse der Krankenkassen
Künftig müssen die Versicherten zunächst darüber aufgeklärt werden, welche Hilfsmittel die Krankenkassen bezahlen. Erst danach sollen ihnen teurere Produkte vorgestellt werden, für die sie zuzahlen müssen. Außerdem soll die individuelle Situation des Patienten eine stärkere Rolle bei der Auswahl des Hilfsmittels spielen.
Die Ausgaben für Hilfsmittel machen 3,7 Prozent der Gesamtausgaben der Krankenkassen aus. In den vergangenen zehn Jahren sind sie um rund 40 Prozent gestiegen. Insgesamt sind rund 32 500 verschiedene Produkte im Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt.
Leistungsverzeichnis wird ab sofort laufend aktualisiert
Dieser Katalog war veraltet und ist in den vergangenen zwei Jahren gründlich überarbeitet und um einige Produkte erweitert worden. Das Verzeichnis soll ab sofort laufend aktualisiert und alle fünf Jahre komplett überarbeitet werden. So bekommen nach neuester Festlegung Querschnittsgelähmte nun Zuschüsse für ein Exoskelett, mit dem sie aufstehen und herumlaufen können. Protheseträger haben künftig die Möglichkeit, sich elektrische Prothesen zumindest anteilig finanzieren zu lassen.
Neue Richtlinien für die Leistungserbringer
Es gibt auch neue Richtlinien für Leistungserbringer. Hilfsmittelfachhändler und Apotheken sind jetzt verpflichtet, ihre Patienten immer zuerst über die günstigsten Hilfsmittel aufzuklären. Dadurch soll verhindert werden, dass die Patienten unnötig draufzahlen, was besonders bei Apotheken der Fall ist.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur die Kosten in Höhe eines Festbetrages, der sich an der günstigsten Variante eines Hilfsmittels orientiert. Was darüber hinausgeht, muss der Patient bezahlen. Hilfsmittel mit Höchstpreisen werden von den Krankenkassen nur dann übernommen, wenn dafür eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Bei bestimmten Hilfsmitteln wie zum Beispiel Rollstühle ist die Kostenübernahme zwischen Krankenkasse und Lieferanten geregelt. So können Patienten den Rollstuhllieferanten kontaktieren, mit dem die Krankenkassen ein Preisabkommen geschlossen haben. Der Lieferant holt sich dann die Genehmigung der Krankenkasse ein.
Kostenübernahme bei Hörgeräten und Brillen
Für das erste Hörgerät zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen einen Festbetrag von bis zu 784,94 Euro. Für ein zweites Gerät ist der Zuschuss geringer. Bei Kindern und Jugendlichen zahlen die Krankenkassen bis zum 18. Geburtstag einen Zuschuss bis zu 1000 Euro, bei Hörhilfen für beiden Ohren (bei einer Hörschwäche von mindestens 30 Dezibel) sogar bis zu 2000 Euro.
Die Kosten für eine Brille können Erwachsene mit der Kasse nur dann abrechnen, wenn ihre Fehlsichtigkeit mehr als sechs Dioptrien oder bei einer Hornhautverkrümmung mehr als vier Dioptrien beträgt oder wenn beide Augen schwer sehbeeinträchtigt sind und trotz Brille oder Kontaktlinsen nur eine maximale Sehschärfe von 30 Prozent auf dem besseren Auge erreicht wird.
Kinder bekommen Brillengläser vollständig von der Krankenkasse bezahlt, wenn sich ohne Sehhilfe die Sehstärke auf Dauer verschlechtern würde. Das Gestell müssen die Eltern selbst finanzieren. Bis zum Ende der 10. Klasse übernehmen die Krankenkassen auch die Kosten für eine Sportbrille. epd/nd
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