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AfD hat kein Anrecht auf Vizepräsidenten

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble erteilt der rechten Partei eine Abfuhr

  • Ulrich Steinkohl
  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat betont, dass die AfD nicht zwangsläufig den Vizepräsidenten im Bundestag stellen darf. »Es gibt keinen Rechtsanspruch«, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe lediglich eine »Verabredung« in der Geschäftsordnung des Bundestags, dass jede Fraktion einen Kandidaten vorschlagen könne.

Dann gelte: »Es wird immer nur Vizepräsident, wer in geheimer Wahl die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält. Und wenn ein vorgeschlagener Kandidat diese Mehrheit nicht bekommt, dann ist er nicht Vizepräsident. Da ist nichts Unklares dran.«

Die AfD reagierte empört. Bereits drei Bewerber der AfD für das Amt hatten nicht die erforderliche Mehrheit erhalten. Die Partei hat angekündigt, nun in jeder Sitzungswoche einen Kandidaten zur Wahl zu stellen. Dazu sagte Schäuble: »Warum soll ich mich durch Drohung als frei gewählter Abgeordneter des Bundestages zu einer Entscheidung zwingen lassen?« Der AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland erwiderte: »Von Drohung kann überhaupt nicht die Rede sein.«

Lesen Sie hier den Hintergrund: Keine Vizin für die AfD.

In Paragraf 2 der Geschäftsordnung des Bundestags steht: »Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.« Dann wird das von Schäuble dargestellte Wahlverfahren beschrieben.

Der Präsident und seine Stellvertreter leiten die Sitzungen des Bundestags, rufen die Tagesordnungspunkte auf und erteilen den Abgeordneten das Wort. Sie wachen auch über die Einhaltung der parlamentarischen Ordnung. Dabei können sie Ordnungsrufe erteilen, Abgeordneten das Wort entziehen und diese sogar von Sitzungen ausschließen. Zudem vertreten der Präsident, und in geringerem Umfang auch seine Stellvertreter, den Bundestag nach außen.

Harder-Kühnel hatte auf einfache Mehrheit gesetzt

Bei der Wahl braucht ein Bewerber in den ersten beiden Durchgängen eine Mehrheit von derzeit 355 Stimmen. Im dritten Wahlgang benötigt er nur noch mehr Ja- als Nein-Stimmen. Darauf hatte vor allem die zweite von der AfD-Fraktion aufgestellte Kandidatin, Mariana Harder-Kühnel, gesetzt. Die als gemäßigt geltende Abgeordnete appellierte vor dem dritten Wahlgang an die Abgeordneten, sich zumindest zu enthalten. In der Abstimmung gab es jedoch nur 43 Enthaltungen, dafür aber 423 Nein- und 199 Ja-Stimmen.

Den Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Kubicki erstaunt das nicht. »Wer wenige Tage vor der Abstimmung droht, was alles geschähe, wenn die eigene Kandidatin durchfiele, der muss sich nicht wundern, wenn sich einige Abgeordnete diese Frechheit nicht gefallen lassen«, sagte der FDP-Mann der »Welt am Sonntag«.

Lesen Sie hier den Kommentar: Kein Posten für Verfassungsfeinde

Viele Abgeordnete der anderen Fraktionen wollen die Rechtspopulisten grundsätzlich nicht im Leitungsgremium des Bundestags vertreten sehen. Das machte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Osterwochenende nochmals gegenüber der Funke Mediengruppe klar: »Wer die Rechtsaußen-Parteien in Europa beobachtet, der weiß, dass sie den Parlamentarismus mit seinen eigenen Mitteln von Innen heraus zerstören wollen. Der Deutsche Bundestag hat kein Interesse, einer solchen Entwicklung Vorschub zu leisten.«

Die Kritiker sehen sich nicht zuletzt durch die Parteispendenaffäre der AfD bestätigt, die jetzt auch zu Ermittlungen gegen Bundesschatzmeister Klaus Fohrmann geführt hat. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin bestätigte am Samstag einen »Spiegel«-Bericht, nach dem es um möglicherweise falsche Angaben in den Rechenschaftsberichten der Jahre 2016 und 2017 geht. dpa/nd

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