Deutsche Umwelthilfe wieder vor Gericht

BGH verhandelt über Abmahnungen durch den Verein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist sicherlich der juristisch gewiefteste Umweltverband. Ihre Klagen gegen Kommunen mit übermäßig hoher Schadstoffbelastung der Luft haben die Dieselproblematik in Deutschland erst richtig ins Rollen gebracht.

Doch die DUH nimmt sich auch kleinere Gegner vor: Zum Zwecke des Umwelt- und Verbraucherschutzes verschickt man Abmahnungen etwa an Immobilienmakler, die entgegen den gesetzlichen Vorgaben bei der Bewerbung eines Objekts Angaben zur energetischen Qualität vorenthalten, oder an Autohäuser.

Im Jahr 2016 traf es einen Händler aus dem Rems-Murr-Kreis im Stuttgarter Umland, der in seinem Internetauftritt ein Neufahrzeug bewarb und für Informationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen lediglich auf einen im Autohaus ausliegenden Leitfaden verwies. Die Umwelthilfe sah darin einen Verstoß gegen die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung und verklagte den Händler, da er sich weigerte, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Das Landgericht Stuttgart gab dem in erster Instanz statt.

Der Autohändler ging in Berufung, da er das Vorgehen der Umwelthilfe für rechtsmissbräuchlich und in der Sache unbegründet hält. Angeführt wurden die Höhe der Vergütung der DUH-Geschäftsführer oder die Behauptung, die mit den Abmahnungen erzielten Überschüsse würden auch für Vereinszwecke jenseits der Suche nach Wettbewerbsverstößen verwendet, etwa für »politische Kampagnen«. Das Oberlandesgericht urteilte im August 2018, es gebe keine tragfähigen Anhaltspunkte dafür, dass es der DUH vorrangig um andere Ziele gehe als darum, ein künftig normgerechtes Verhalten der Beklagten gegenüber Verbrauchern zu erreichen. Daraufhin legte der Autoverkäufer Revision beim Bundesgerichtshof ein, der am Donnerstag auch über die Frage verhandelt, ob die Umwelthilfe weiter Abmahnverfahren führen darf.

Der Autohändler wird von der Innung Stuttgart und dem baden-württembergischen Landesverband des Kfz-Gewerbes unterstützt, dessen Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß bei den Anti-Fahrverbots-Demos in Stuttgart auftritt. Begleitet wurde das Verfahren von einer massiven medialen Kampagne gegen das »Abmahngeschäft« der Umwelthilfe. Kolportiert wurde etwa, dass der Verband allein 2015 und 2016 durch Abmahnungen knapp fünf Millionen Euro einnahm und nach Abzug der Kosten einen Überschuss von 668.633 Euro erzielte. Der mitgliederschwache Verein spricht jährlich rund 1500 Abmahnungen aus.

Nun kann nicht jeder abmahnen und klagen, wie er will. Laut Unterlassungsklagengesetz dürfen dies nur Vereine, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, Verbraucherinteressen durch nicht gewerbsmäßige Aufklärung und Beratung wahrzunehmen. Die Genehmigung erteilt das Bundesamt für Justiz, das die Vereine regelmäßig überprüft. Die DUH steht seit 2004 auf der Liste qualifizierter Einrichtungen. Darauf finden sich aktuell auch 77 weitere Vereine von der Aktion Bildungsinformation bis hin zur Verbraucherzentrale Thüringen - über deren Wirken wird in den Medien kein böses Wort verloren.

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