515 Euro Mindestlohn für Azubis ab 2020

Kabinett soll Mindestsatz am Mittwoch beschließen / Schrittweise Erhöhung über vier Jahre

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Berlin. Die Bundesregierung macht offenbar den Weg frei für einen Mindestlohn für Auszubildende. Das berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf das Bundesbildungsministerium. Demnach soll das Kabinett am Mittwoch eine Regelung beschließen, wonach Azubis im ersten Ausbildungsjahr ab 2020 mindestens 515 Euro monatlich bekommen. In den folgenden Jahren soll der Mindestsatz nach und nach auf etwas über 600 Euro steigen.

Dem Bericht zufolge sieht die von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) angestoßene Reform des Berufsbildungsgesetzes vor, dass die sogenannte Mindestausbildungsvergütung über vier Jahre hinweg schrittweise erhöht wird: Von monatlich 515 Euro im Jahr 2020 auf 550 Euro im Folgejahr, 585 im Jahr 2022 und schließlich auf 620 Euro im Jahr 2023. Auch der Mindestsatz für Auszubildende im zweiten und dritten Lehrjahr soll demnach gestaffelt werden.

Mit der Reform wird erstmals in Deutschland eine gesetzliche Untergrenze für die Bezahlung von Auszubildenden festgelegt. Allerdings können sich Unternehmen und Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen auch auf niedrigere Sätze einigen. Die festgesetzte Höhe sei »Anerkennung der Leistung der Auszubildenden im Betrieb«, zitieren die Funke-Zeitungen eine Quelle im Bildungsministerium. Andererseits müsse dabei aber auch sichergestellt sein, dass die »Motivation der Betriebe« erhalten bleibe, Ausbildungsplätze anzubieten.

Von der neuen Regelung dürften dem Bericht zufolge vor allem Auszubildende in Betrieben ohne Tarifbindung und in kleinen Betrieben in Ostdeutschland profitieren. Er zitiert Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung, wonach dort etwa Fleischerlehrlinge im ersten Jahr ihrer Ausbildung nur 310 Euro monatlich verdienen. Auch angehende Raumausstatter (480 Euro), Friseure (325 Euro) und Schornsteinfeger (450 Euro) verdienen in den östlichen Bundesländern deutlich weniger als den nun geplanten Mindestsatz. AFP/nd

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