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Bayerischer Rundfunk muss NPD-Wahlwerbung senden
Verwaltungsgericht München sieht den Tatbestand der Volksverhetzung nicht bestätigt und verpflichtet Sender zur Ausstrahlung
München. Der Bayerische Rundfunk (BR) muss laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München eine Radio-Werbung der Nazipartei NPD für die Europawahl senden. Der Text des Wahlwerbespots habe nach Auffassung der Kammer offenkundig nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Ablehnung der Ausstrahlung erforderlich gewesen wäre, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit.
In dem NPD-Spot heißt es laut Gericht unter anderem, die Sicherheit in Deutschland sei in Gefahr: »Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern.« Der Gerichtssprecher erklärte, als zur Wahl zugelassene Partei habe die NPD gegenüber den öffentlichen Rundfunkanstalten einen Anspruch auf Ausstrahlung der Wahlwerbung, sofern damit nicht gegen Strafgesetze verstoßen werde. BR-Justiziar Albrecht Hesse sagte: »Der Bayerische Rundfunk hat gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München Rechtsmittel eingelegt.«
Der BR hoffe, dass der Verwaltungsgerichtshof hierüber noch vor dem Ausstrahlungstermin (14. Mai um 7.45 Uhr auf Bayern 3 und 16. Mai um 7.57 Uhr auf Bayern 1) entscheiden wird. »Bis dahin wird sich der BR selbstverständlich an die Entscheidung des Verwaltungsgerichts halten«, so Hesse weiter.
Zuvor war schon der Hessische Rundfunk (hr) zur Sendung eines NPD-Wahlwerbespots verpflichtet worden. Auch er hatte die Ausstrahlung verweigert, weil er in dem Spot den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt sah. Der Hessischen Verwaltungsgerichtshof kam in der vergangenen Woche jedoch zu einem anderen Urteil. Agenturen/nd
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