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Was heißt schon eindeutig weiblich oder eindeutig männlich?
Mit dem neuen Reformvorschlag für das Transsexuellengesetz enttäuscht die Regierung Betroffene
»Wer diese Gesetze so geschrieben hat, findet offenbar, dass Menschen wie ich nicht existieren sollten«, schreibt eine trans* Mutter und Aktivistin auf Twitter. Der Reformvorschlag für das Transsexuellengesetz (TSG), den das Bundesinnen- und Bundesjustizministerium nun vorgelegt haben, ist weit davon entfernt, eine Verbesserung zu sein. Dementsprechend harsch fiel die Kritik von Fach- und Interessenverbänden aus - denen für eine Stellungnahme gerade einmal 48 Stunden Zeit gegeben worden war.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes nannte die Pläne »unnötig bürokratisch und kostenintensiv«. Man vermisse in dem Verfahren vor allem die geschlechtliche Selbstbestimmtheit der Betroffenen. Als »Augenwischerei«, »missraten« und »schlechten Kuhhandel« bezeichnete die Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung (SPDqueer) den Vorschlag.
Das bislang geltende TSG war am 1. Januar 1981 in Kraft getreten und sollte die Änderung von Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen regeln. Das veraltete Gesetz steht seit langem in der Kritik. Viele der darin verankerten Vorschriften hat das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren für verfassungswidrig erklärt.
Ändern soll sich nun in erster Linie, dass es für die Anpassung der Geschlechtszugehörigkeit im Ausweis künftig statt zwei teuren psychologischen Gutachten nur noch eine »qualitative Beratung« braucht. Doch ein gerichtliches Verfahren soll weiter nötig bleiben. In diesem Rahmen sollen künftig auch Ehepartner*innen befragt werden, selbst wenn völlig unklar ist, was diese zum Verfahren beizutragen haben.
Auch wenn der Prozess nun »Beratung« statt »Begutachtung« genannt wird und die Gerichtskosten vom Staat übernommen werden sollen, bleibt es dabei: Die Beratenden müssen eine Bescheinigung darüber ausstellen, »ob sich die betroffene Person ernsthaft und dauerhaft einem anderen oder keinem Geschlecht als zugehörig empfindet«. Wer soll das beurteilen können? Und nach welchen Kriterien? Dahinter steckt der Gedanke, dass trans* Menschen »vor falschen oder übereilten Schritten geschützt werden« sollen. In der Praxis heißt das Fremdbestimmung statt Selbstbestimmung. Hinzu kommt: Wenn ein Antrag abgelehnt wird, darf dieselbe Person erst drei Jahre später einen neuen Antrag stellen.
Kritik gibt es auch an der Definition, durch die festgelegt werden soll, wer überhaupt trans* ist. In dem Entwurf heißt es: Transsexuelle weisen eine Geschlechtsidentität auf, die vom »eindeutig weiblichen oder männlichen Körperbild« abweicht. Was ist mit Körperbild gemeint? Was heißt schon eindeutig weiblich und eindeutig männlich? Und wer soll darüber bestimmen?
Tessa Ganserer von den Grünen in Bayern ist die erste trans* Abgeordnete in einem Landtag. Sie kommentierte den Vorstoß auf Facebook so: »Der aktuelle Entwurf hält an der Fremdbestimmung über die eigene Geschlechtszugehörigkeit fest, greift damit in unzulässiger Weise in den intimsten Teil der menschlichen Persönlichkeit ein und ist inakzeptabel.« Ganserer fordert deshalb erstens eine Anerkennung der Tatsache, dass das TSG von Anfang an Unrecht war. Zweitens Entschädigung für Zwangsoperationen und drittens einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag.
Indes stand der Reformvorschlag der Regierung - entgegen einiger Medienberichte - diese Woche noch nicht auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. »Wir sind noch in Abstimmung mit dem Innenministerium«, teilte ein Sprecher des Justizministeriums »nd« mit. Dort hoffe man auf eine erste Anhörung im Parlament vor der Sommerpause. Ob das klappt und ob die Sicht der Verbände noch berücksichtigt werden wird, ist unklar. Klar wurde in den letzten Tagen aber: Die Kritik an den Reformplänen ist nachdrücklich und laut.
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