Wittenberger »Judensau« darf hängenbleiben

Gericht: Umstrittene Spottplastik muss nicht von der Fassade der Wittenberger Stadtkirche entfernt werden.

  • Lesedauer: 2 Min.

Dessau-Roßlau. Die Spottplastik »Judensau« muss nicht von der Fassade der Wittenberger Stadtkirche entfernt werden. Das Landgericht Dessau-Roßlau wies eine entsprechende Klage am Freitag ab. Eine Berufung zum Oberlandesgericht Naumburg ist laut Gericht möglich. Geklagt hatte Michael Düllmann, ein Mitglied der jüdischen Gemeinde in Berlin. Er sieht sich durch die Skulptur in seiner Ehre verletzt.

Richter Wolfram Pechtold erklärte, es bestehe kein Beseitigungsanspruch seitens des Klägers. Auch liege keine von der evangelischen Gemeinde ausgehende Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches vor. Das Vorhandensein der Plastik könne nicht als Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung gegenüber in Deutschland lebenden Juden verstanden werden, erklärte der Richter.

Das Sandsteinrelief wurde um das Jahr 1300 an der Südfassade der Stadtkirche Wittenberg angebracht. Es zeigt eine Sau, an deren Zitzen sich Menschen laben, die Juden darstellen sollen. Ein Rabbiner blickt dem Tier unter den Schwanz und in den After. Schweine gelten im Judentum als unrein. Mit solchen Darstellungen sollten Juden im Mittelalter unter anderem davon abgeschreckt werden, sich in der jeweiligen Stadt niederzulassen. Ähnliche Spottplastiken finden sich an mehreren Dutzend weiteren Kirchen in Deutschland.

Die Stadtkirchengemeinde ließ 1988 eine Bodenplatte unterhalb des Reliefs anbringen. Ihre Inschrift nimmt Bezug auf den Völkermord an den Juden im Dritten Reich, die Plastik selbst findet jedoch keine Erwähnung. Der Wittenberger Stadtrat sprach sich Mitte 2017 für einen Erhalt der Plastik aus. Er wertete die Bodenplatte als Mahnmal und ließ in Absprache mit der Gemeinde eine Stele mit Erklärtexten auf Deutsch und Englisch errichten.

Im Jahr des 500. Jubiläums der Reformation 2017 hatte die Debatte um die »Spottplastik« an der Wirkungsstätte von Reformator Martin Luther (1483 bis 1546) erneut an Fahrt aufgenommen. Luther hetzte insbesondere in seinem Spätwerk gegen Juden.

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